Der bisher unbescholtene Arbeitslose wurde auch wegen Sachbeschädigung verurteilt, weil er im Juni ein Moped umgeworfen hatte. Dafür muss er nun dem Besitzer einen Teilschadensersatz von 500 Euro zahlen. "Ich machte das aus Langeweile, ich hatte an diesem Abend viel getrunken", schilderte der Bursch in der fortgesetzten Verhandlung.
19-Jähriger: Habe Probleme mit Türken gehabt
Die ausländerfeindlichen Sprüche habe er deshalb auf Facebook gestellt, weil er damals Probleme mit Türken gehabt habe und diese immer wieder ältere Leute im Bus anrempeln würden.
Die Verurteilung wegen Verhetzung hätte sich der Bursch ersparen können: Bei einer Verhandlung am 16. Jänner erteilte das Gericht einen Beschluss auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens, der dann gültig geworden wäre, wenn der Angeklagte eine gemeinnützige Leistung von 50 Stunden absolviert hätte. Doch nach 30 Stunden ließ er es sein.
"Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe"
Alle Bemühungen, dass er noch die restlichen 20 Stunden abarbeitet, seien gescheitert, erklärte die Richterin. Deshalb erfolgte nun der "Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe". Die Vorstrafe scheint im privaten Leumundszeugnis nicht auf. Der Beschuldigte, der ohne Verteidiger erschienen war, nahm das Urteil an.
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