Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch, sie habe im vergangenen Jahr ein Aufforderungsschreiben an Österreich gerichtet. Die österreichische Regierung habe daraufhin der Kommission mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit sehe, seine nationalen Rechtsvorschriften zu ändern. Das Innenministerium habe demnach den zuständigen Behörden erster Instanz bereits ein Rundschreiben geschickt mit der Anweisung, diejenigen Bestimmungen, die eine rechtliche Schlechterstellung im Vergleich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs bewirken, nicht auf türkische Staatsangehörige anzuwenden.
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof?
"Die Kommission betrachtet diese Maßnahme jedoch als nicht ausreichend, da sich die betreffenden türkischen Staatsangehörigen nicht auf unveröffentlichte Rundschreiben verlassen können, die von der Verwaltung jederzeit geändert werden können", teilte die EU-Kommission nun mit. Zugleich droht sie in der Causa mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof: Sollte sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, könne sie Österreich beim Gerichtshof verklagen, betonte die EU-Behörde.
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