Die Kindergartenhelferin war am 28. September 2001 verschwunden. Sie wurde mittlerweile für tot erklärt, ihre Leiche wurde jedoch nie gefunden. Der beschuldigte Tischler hatte bereits kurz nach dem Verschwinden der 37-Jährigen zu den Verdächtigen gezählt.
Der 42-Jährige wurde Ende Mai vergangenen Jahres wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Für die Beamten des "Cold Case Management" im Bundeskriminalamt waren die "ständig wechselnden und nicht nachvollziehbaren Versionen" des Tischlers der Grund dafür, den Fall noch einmal aufzurollen.
Verteidiger: "Anklage steht auf wackeligen Beinen"
"Das Opfer ist nicht vermisst, die Frau hat sich nicht abgesetzt, sie hat kein neues Leben begonnen. Sie ist tot. Aber sie ist keines natürlichen Todes gestorben, sie ist ermordet worden", erklärte Staatsanwalt Wolfgang Handler in seinem Einführungsvortrag am Montag.
Bei einer gemeinsamen spontanen Wanderung in der Buckligen Welt habe der Angeklagte der Frau mit dem Fuß einen Stoß versetzt, sie sei daraufhin abgestürzt. Anstatt sich um die Schwerverletzte zu kümmern, habe der Angeklagte die Frau sterbend liegen gelassen. "Die Anklage steht auf wackeligen Beinen. Es gibt nicht einmal Indizien, nur Hypothesen", konterte Verteidiger Ernst Schillhammer.
Angeklagter tischte neue Version im Prozess auf
Bei unzähligen Polizeibefragungen hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben, dass ein tragischer Unfall passiert wäre, als er mit der 37-Jährigen - mit der er nach seinen Angaben "ein sehr freundschaftliches Verhältnis hatte, das rein platonisch war" - in einem Wald in der Buckligen Welt in unwegsamem Gelände herumgeklettert war.
Im Prozess wartete er dann plötzlich mit einer neuen Version auf: Der Ehemann sei ihnen gefolgt, weil er sehr eifersüchtig gewesen sei, und habe seine Frau im Zuge einer "Remplerei" unabsichtlich eine Böschung hinuntergestoßen. Der Ehemann habe den Ernst der Lage nicht erkannt und sei weggefahren.
"Ich habe sie geschüttelt und gerüttelt"
Der Angeklagte habe hingegen gesehen, dass die Frau gepfählt worden sei. "Ich hab sie geschüttelt und gerüttelt, aber es gab keine Regung. Für mich war sie tot. Ich hätte Hilfe holen sollen, das hab' ich nie abgestritten. Aber ich war in Panik. Viele helfen in so einer Situation, andere rennen halt weg - so wie ich." Warum er geschwiegen habe, begründete der Angeklagte mit Angst vor dem Ehemann, der ihn bedroht habe.
Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Der Ehemann des Opfers war bei der Verhandlung nicht dabei. Er war wegen einer länger geplanten Reise entschuldigt. Da seine Befragung deshalb noch aussteht, wird ein Urteil voraussichtlich erst am 26. Juni gefällt.
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