Rapid-Fans schuldig

Gefängnisstrafen für grün-weiße “Prügel-Chefs”

Fußball
13.01.2012 12:09
Mit Schuldsprüchen für alle 29 Angeklagten ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht die erste Prozess-Tranche gegen Rapid-Fans zu Ende gegangen. Die Schlachtenbummler waren nach Ansicht des Schöffensenats am 21. Mai 2009 zum Westbahnhof gezogen, um sich dort mit von einem Auswärtsspiel heimkehrenden Anhängern der Austria bzw. der Polizei gewalttätige Auseinandersetzungen zu liefern. Für die grün-weißen Rädelsführer setzte es teilweise unbedingte Freiheitsstrafen.

Einer der Chefs der "Ultras Rapid" fasste 14 Monate unbedingt aus. Der 29-jährige Vorsänger wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen aus, darunter eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg. Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekam zehn Monate unbedingt.

Die übrigen Fans wurden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt, wobei vier von ihnen aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekamen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Während einige der Angeklagten Mistkübel und Bierflaschen gegen Polizisten geworfen hatten, die ein Aufeinandertreffen der Rapidler und Austrianer verhindern hatten wollen, und damit zusätzlich zum Landfriedensbruch wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurden, wurde einem jungen Mann sein Gürtel zum Verhängnis. Er habe sich diesen vom Bund gezogen und mit der Gürtelschnalle in Richtung Polizei "gepeitscht", was das Gericht ebenfalls als versuchte Körperverletzung wertete.

Unmutsäußerungen der Angeklagten bei Urteilsverkündung
Fast eineinhalb Stunden dauerte die Urteilsbegründung, die einige der Rapid-Fans mit halblauten Unmutsäußerungen gegen das Gericht, anwesende Journalisten und Fotografen untermalten - unter anderem waren Sätze wie "Schleicht's eich aussi!" oder "Bist wo ang'rennt?" zu hören. Für das Gericht stand fest, dass mehrere Dutzend Rapidler zum Westbahnhof gezogen waren, um eine "Racheaktion" vorzunehmen, nachdem Gerüchte bekannt geworden waren, dass einige Wochen zuvor ein Rapid-Fan angeblich von einem Austrianer verprügelt wurde.

Der laut Richterin Martina Frank "gewalttätigen Masse" sei es darauf angekommen, Gewalttätigkeiten zu begehen. Sie schloss aus, dass sich unter den Angeklagten Personen befanden, "die als bloße Schaulustige am Westbahnhof waren". Es sei keinem einzigen nur darum gegangen, "sich aufzustellen und Fan-Gesänge anzustimmen". 

Dass es zu Gewalttätigkeiten gekommen war, sei erwiesen, hatte bereits am Dienstag beim Abschluss des Beweisverfahrens Staatsanwältin Dagmar Pulker in ihrem Schlussplädoyer gesagt. Die Angeklagten hätten sich zum Westbahnhof begeben, "um zu raufen". "Und wenn keine Austria-Fans dort sind, rauft man halt mit der Polizei." Es sei den Männern gerade darauf angekommen, "die Konfrontation zu suchen". "Das war alles andere als ein Lausbubenstreich."

Verteidiger: "Nicht ernst zu nehmen"
Bei den Angeklagten erntete die Staatsanwältin mit ihren Ausführungen teilweise abschätziges Gelächter, worauf Richterin Frank mehrmals Ruhe einmahnte und mit dem Räumen des Großen Schwurgerichtssaals drohte, sollte diese nicht einkehren.

Verteidiger Werner Tomanek gab zu bedenken, dass es auch ihm nach wochenlanger Verhandlung, "in der es im Wesentlichen um einen vermeintlich ramponierten Mülleimer und einen vermeintlich gezerrten Nacken eines Polizisten gegangen ist", schwer falle, den gebotenen Ernst zu bewahren. Sein Kollege Franz Pechmann zeigte sich überzeugt, dass es der Anklagebehörde nicht gelungen sei, den Nachweis einer organisierten Verabredung zur Gewalt zu erbringen. Daher sei der inkriminierte Landfriedensbruch freizusprechen.

Verteidiger Marcus Januschke, der mit dem Chef der Hütteldorfer "Ultras" den angeblichen Rädelsführer der Angeklagten vertrat, kritisierte, die Strafverfolgungsbehörde wolle "gegen eine gut organisierte Fangruppe ein Exempel statuieren". Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten wären "in keinster Weise nachvollziehbar." Der 29-Jährige soll laut Anklageschrift in führender Funktion "wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge" teilgenommen haben, "die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen begangen werden".

Austria-Fans am Westbahnhof "empfangen"
Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren am 21. Mai 2009 nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in "Empfang" zu nehmen. "Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", heißt es in der Anklageschrift. Ihr zufolge konnten gröbere Attacken auf die Austrianer nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt wurden.

Rund die Hälfte der Tatverdächtigen konnte die Polizei später nicht ausforschen, weil sie sich teilweise vermummt hatten. Am Ende wurden 85 Rapid-Anhänger zur Anklage gebracht, gegen die seit Oktober in drei separaten Tranchen verhandelt wird. Die Urteilssprüche gegen den Rest der 86 Angeklagten sollen ebenfalls noch im Jänner folgen.

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(Bild: KMM)



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