Die Gemeinde kommt unschuldig zum Handkuss: Sie hat das Schloss Anfang der siebziger Jahre von der Erzdiözese erworben, die es ihrerseits von einer Familie übernommen hatte. „Wir haben das Schloss samt dem Inventar gekauft – also auch mit der Ausstattung des Rittersaales“, sagt Ortschef Hans Mayr.
Keiner ahnte, dass einige Objekte ausgenommen waren vom Verkauf, als die Diözese einst das Schloss von den Vorbesitzern übernahm. „Davon haben wir erst jetzt erfahren. Auch das Gemälde der heiligen drei Könige war ausgenommen – aber das betrifft uns nicht, dieses Bild gehört uns“, ist Mayr überzeugt.
Die Erben der Ex-Besitzer sehen das anders: Sie legten eine Schätzung des Auktionshauses „Christie’s“ vor. Das Bild soll 240.000 Pfund (275.000 Euro) wert sein. Das wäre als Kaufpreis zu zahlen – oder eine jährliche Miete von 8.000 Euro. „Die Schätzung ist eine Hausnummer, die Leute von Christie’s haben das Bild nicht einmal gesehen“, weiß der Goldegger Ortschef. „Aber das spielt in dem Fall keine Rolle. Denn wir könnten uns weder einen Kauf noch die Miete leisten – die Gemeinde muss ihr Steuergeld anders einsetzen.“
Derzeit liegt der Fall beim Gericht. Denn Goldegg will den in Europa einzigartigen Rittersaal in seiner vollen Pracht erhalten – „er wäre sehr schade, wenn wir das Bild entfernen müssen“, erklärt Bürgermeister Johann Mayr. „Aber wir haben vorsichtshalber auch schon das Denkmalamt informiert.“ Das gesamte Schloss steht nämlich per Bescheid unter Denkmalschutz – auch der Rittersaal und seine Bilder.
von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
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