Germanwings-Absturz
Hinterbliebene lehnen Entschädigungsangebot ab
Die Lufthansa hatte vorgeschlagen, dass die rechtmäßigen Erben jedes Opfers deutscher Nationalität 25.000 Schmerzensgeld erhalten. Zudem soll jeder nächste Angehörige mit Wohnsitz in Deutschland 10.000 Euro für "unterstellte eigene Gesundheitsschäden" erhalten. Zu dieser Gruppe zählen dem Angebot zufolge Eltern, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Ehegatten und eingetragene oder eheähnliche Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz.
In einem Schreiben Giemullas an den Lufthansa-Anwalt heißt es: "Es wird Sie nicht verwundern, dass meine Mandanten mich gebeten haben, dieses Angebot als unangemessen abzulehnen." In dem siebenseitigen Brief mit Datum vom 13. Juli werden die vorgeschlagenen Entschädigungssummen als zu gering bezeichnet.
Anwalt fordert "sechsstellige Zahl im unteren Bereich"
Anstatt des sogenannten ererbten Schmerzensgelds in Höhe von 25.000 Euro fordert Giemulla eine "jeweils sechsstellige Zahl im unteren Bereich". Dies fordert der Anwalt auch statt des angebotenen "Angehörigenschmerzensgelds" in Höhe von 10.000 Euro. Den von der Lufthansa definierten Kreis der Anspruchsberechtigten lehnt Giemulla als "eindeutig zu eng definiert" ab. Er fordert, auch Großeltern, Geschwister sowie Enkel einzubeziehen.
Der Lufthansa-Vorschlag sei "kein Angebot, mit dem Verhandlungen eröffnet werden könnten", heißt es am Ende des Briefes. Giemulla fordert den Lufthansa-Anwalt auf, bei dem Konzern "eine unternehmenspolitische Entscheidung anzuregen und mir einen weiteren Vorschlag zu unterbreiten, der die Eröffnung von ernsthaften Verhandlungen möglich macht".
Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatte der Copilot den Airbus absichtlich in den französischen Alpen abstürzen lassen.
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