Mit der Reform sollen rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst und dafür neun Verwaltungsgerichte der Länder sowie zwei auf Bundesebene errichtet werden. Vertreter der Richter und Staatsanwälte, der Verwaltungssenate und Verwaltungsrichter haben die Vereinbarung (siehe Infobox) zum Anlass genommen und am Donnerstag in einem Schreiben an Regierung und Länder ein Zehn-Punkte-Forderungsprogramm übermittelt.
Die Justizvertreter verlangen jetzt u.a., dass die geplanten neuen Verwaltungsgerichte möglichst gleichartig organisiert und dem Justizministerium unterstellt werden, erklärte Klaus Schröder, Vorsitzender der Bundesvertretung von Richtern und Staatsanwälten in der Gewerkschaft.
"Haus- und Hofgerichte in Europa nicht üblich"
Bedenklich wäre es ebenfalls, wenn das Bundesfinanzgericht dem Finanzministerium unterstellt wäre. Es sei in Europa nicht üblich, dass sich Minister "private Haus- und Hofgerichte" halten, so Schröder. Es dürfe nicht so sein, dass sich jeder Landeshauptmann und jedes Ressort "seine eigene Gerichtsbarkeit schnitzen darf". Einen solchen politischen Einfluss möchte man verhindern. Für Schröder ist es "völlig unverständlich, warum nicht alle Gerichte dem Justizministerium unterstellt werden".
Als zweiten wichtigen Punkt nannte Schröder eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einer Berufungsinstanz, wie sie "in Europa üblich ist". Hier dürfe man nicht aus Kostengründen sparen wie etwa bei den Asylverfahren, bei denen die Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof gestrichen wurde. "Das ist rechtsstaatlich problematisch und entspricht nicht dem europäischen Standard", so Schröder.
Österreich darf nicht Europa-Schlusslicht werden
Überhaupt spricht er sich für die Einrichtung eines unabhängigen Rats der Gerichtsbarkeit aus, der über personelle Fragen entscheide und darüber, mit welchen Mitteln die Justiz ausgestattet werde. Österreich dürfe nicht zum europäischen Schlusslicht im Justizbereich werden, so Schröder. Weiters sollten Ausbildung und Ernennungsvoraussetzungen der einzelnen Sparten vergleichbar gestaltet werden, sodass Richter zwischen den Sparten wechseln können.
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