"Es war ein einmaliges Vergnügen mit einer Landwirtstochter im September 1971", erinnerte sich Lambert R., der neun Monate später vom Jugendamt vorgeladen worden war: Er sei Vater einer Tochter geworden. "Ich war perplex, hab' das Kind als meines akzeptiert. Ich durfte meine Tochter aber nie sehen – da hat mir die Kindesmutter sogar mit einer Anzeige gedroht!"
So zahlte Lambert R. 19 Jahre lang monatlich Alimente, musste deswegen für einen Hausbau sogar einen Kredit aufnehmen. "Damit hat mich die außereheliche Tochter gut 72.000 Euro gekostet", rechnete R. vor.
Klage gegen Mutter wegen Betrugs abgewiesen
Als er im Sommer 2008 seine Tochter erstmals kennenlernte - sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 36 Jahre alt -, konnte er keinerlei Ähnlichkeit mit sich feststellen. Beide entschlossen sich, einen Vaterschaftstest zu machen. Das Abstammungsgutachten ergab eindeutig: Lambert R. ist hundertprozentig als Vater dieser Frau auszuschließen.
Daraufhin versuchte der gehörnte Alimente-Zahler, seine Vaterschaftsanerkenntnis als rechtsunwirksam erklären zu lassen, und klagte die Mutter wegen Betruges – allerdings vergeblich. Die Anträge hätte er vor dem 30. Geburtstag der "Doch-nicht-Tochter" einbringen müssen. Gericht und Staatsanwaltschaft stellten heuer die Verfahren ein.
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