Drei der vier angeklagten Jugendlichen waren zum Tatzeitpunkt 16 Jahre, einer 14 Jahre alt. Einer soll laut Anklage in der Stollenanlage des ehemaligen KZ "Heil Hitler" und "Sieg Heil", "Sieg Heil, ihr Schweine" sowie "Blood and Honour" gerufen haben. Dabei sei er in einer uniformähnlichen Kleidung - eine Art "Tarnanzug" und einer Sturmhaube - und in Nachahmung des militärischen Stechschrittes im Gedenkstollen marschiert.
Zudem habe er die Hand zum "Hitlergruß" erhoben und Besucher der Gedenkveranstaltung mit Munition aus einer Softgun-Waffe, die einem Sturmgewehr ähnlich sah, unter Beschuss genommen. Die übrigen Angeklagten sollen ebenfalls Nazi-Parolen gerufen und die Besucher aus einer Softgun beziehungsweise einer CO2-Pistole beschossen haben.
Verfahren gegen fünften Beschuldigten eingestellt
Der Vorwurf der Körperverletzung wird in der Anklageschrift nicht erhoben, weil diese nicht erwiesen sei, ebenso der Verletzungsvorsatz. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen einen fünften Beschuldigten, weil ihm die Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte.
Die vier Angeklagten haben die Taten laut Gericht im Vorfeld zugegeben, offen sei aber die Frage eines nationalsozialistischen Hintergrunds. Am ersten Verhandlungstag steht nur die Einvernahme der Jugendlichen auf dem Programm. Die Zeugen - insgesamt wurden sieben Personen geladen - sollen später gehört werden. Weitere Prozesstage standen aber vorerst noch nicht fest.
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