Streit um Oliver

Vater beschwört: “SIE hat doch MIR das Kind entzogen!”

Österreich
05.04.2012 12:26
Thomas S., der seinen Sohn in Graz der Mutter entrissen und nach Dänemark gebracht hatte, gießt in seiner Heimat nun kräftig Öl ins Feuer. Nachdem er sich am Mittwochabend bei der Polizei meldete, gab er dänischen Medien zahlreiche Interviews. Die Kindesentziehung sei wohl überlegt gewesen, poltert der 40-jährige Techniker: "Das war keine Verzweiflungstat!" S. sieht sich - wie freilich auch die Mutter des Kindes in der steirischen Landeshauptstadt - im Recht. Eigentlich habe doch sie ihm das Kind entzogen, als sie mit dem Buben nach Österreich übersiedelt war...

Kern des Konflikts sind - wie berichtet - zwei widersprüchliche Gerichtsentscheide: In Dänemark wurde dem Vater die Obsorge zugesprochen - und zwar im Vorjahr -, in Österreich der Mutter.

Der Vater beruft sich naturgemäß auf den dänischen Rechtsspruch: "Ich konnte nicht mehr länger darauf warten, dass Oliver durch die Trennung von seinen Freunden, seiner Familie und seinem Vater, der ihm sehr nahesteht, Schaden erleidet", beteuert Thomas S. etwa gegenüber der dänischen Zeitung "Jyllands-Posten" (siehe Screenshot oben).

Ähnliche bzw. nahezu dieselben Argumente, nur "pro Österreich", hatte Marion W., die 40-jährige Mutter des Buben, erst am Mittwoch gegenüber der "Krone" geäußert - siehe Story in der Infobox.

Behörden gehen es gemütlich an
Es ist eine mehr als verfahrene Situation, deren Lösung wohl nicht wirklich in greifbarer Nähe ist. Die dänischen Behörden jedenfalls haben es offensichtlich nicht besonders eilig, den Fall voranzutreiben. Man wolle nun einmal Ostern abwarten, hieß es am Donnerstag. Dann werde man prüfen, wie mit dem in Österreich erlassenen Haftbefehl gegen den Kindsvater umzugehen sei.

"Uns ist vor allem wichtig, dass es dem Buben gut geht", so ein Behördenvertreter. Über die in Skandinavien traditionell wichtigen Osterfeiertage sollen Vater und Sohn ihre Ruhe haben. Danach würden Juristen die österreichische Eingabe prüfen und versuchen, Ordnung in die verworrene Lage zu bringen.

Die Grazer Staatsanwaltschaft setzt derzeit ebenfalls auf "Abwarten". "Wir kennen auch nur die Medienberichte", erklärt Sprecher Hansjörg Bacher, "Druck zu machen wäre falsch." Thomas S. habe es nun in der Hand, Kontakt aufzunehmen - der erste Schritt müsse aber von ihm kommen. Denn: "Der europäische Haftbefehl ist in Dänemark nicht vollziehbar, das ist uns klar", so Bacher.

Ministerin: "Dänisches Recht hat Priorität"
Wie zu erwarten war, wird die Causa nun auch zum Politikum. Die dänische Sozialministerin Karen Haekkerup schaltete sich ein und verlangte von der Familienrechtsbehörde, die in den vergangenen Jahren involviert war, eine Darstellung des Falls.

Die Ministerin ließ bereits durchblicken, dass die dänische Rechtssprechung Priorität habe: "Wie wir es auch drehen und wenden: Alles hängt davon ab, dass die Entscheidungen in Dänemark auch im Ausland anerkannt werden."

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