James-Bond-Image
Die Angebote hätten nach Angaben der NÖVOG weder den "Erfordernissen der Interessentensuche" noch den Bestimmungen des Paragrafen 28 des Eisenbahngesetzes entsprochen. Es hätten entsprechende Konzepte und Preisvorstellungen gefehlt, erklärte Geschäftsführer Gerhard Stindl. Außerdem sei keines der beiden Angebote verbindlich gewesen, so wie es das Gesetz verlange.
Für jene beiden Offerte, die für die Ybbstalbahn gelegt wurden, sind die Gespräche mit den Interessenten noch ausständig. An der Frist zur Übernahme der Strecken mit 12. Dezember 2010 ändere sich vorerst aber nichts, wurde betont.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.