Seit Jahresbeginn 2010 gibt es mit dem neuen Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erstmals einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich.
Das hat auch Auswirkungen für Oberösterreichs Gesetzgeber: Der Landtag muss nun per Sammelnovelle gleich 32 Gesetzesänderungen durchführen. In erster Linie fallen darunter Anpassungen im Dienst-, Besoldungs-, Krankenfürsorge- und Pensionsrecht auf Landes- und Gemeindeebene. Aber auch andere Gesetze, in denen an Rechte und Pflichte von Ehegatten angeknüpft wird, müssen geändert werden.
Bisher 34 Partnerschaften
Aus der Elternschaft resultierende Rechte, wie etwa Karenz, bleiben eingetragenen Partnern – außer dem leiblichen Elternteil – aber weiter verschlossen.
In Oberösterreich wurden bisher erst 34 Partnerschaften eingetragen. Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen für Land und Gemeinden seien daher nicht nennenswert, heißt es in den Erläuterungen.
Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.