Gesetzesflut

“Homo-Ehe” – 32 Gesetze müssen angepasst werden

Oberösterreich
29.10.2010 07:06
Gleich 32 Gesetze müssen nun in Oberösterreich vom Landtag an die seit 1. Jänner 2010 mögliche eingetragene Partnerschaft, vulgo "Homo-Ehe", angepasst werden – und zwar vom Beamtendienstrecht bis hin zum Campingplatzgesetz. Das erfolgt in Form einer Sammelnovelle, deren Begutachtungsentwurf nun vorliegt.

Seit Jahresbeginn 2010 gibt es mit dem neuen Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erstmals einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich.

Das hat auch Auswirkungen für Oberösterreichs Gesetzgeber: Der Landtag muss nun per Sammelnovelle gleich 32 Gesetzesänderungen durchführen. In erster Linie fallen darunter Anpassungen im Dienst-, Besoldungs-, Krankenfürsorge- und Pensionsrecht auf Landes- und Gemeindeebene. Aber auch andere Gesetze, in denen an Rechte und Pflichte von Ehegatten angeknüpft wird, müssen geändert werden.

Bisher 34 Partnerschaften
Aus der Elternschaft resultierende Rechte, wie etwa Karenz, bleiben eingetragenen Partnern – außer dem leiblichen Elternteil – aber weiter verschlossen.

In Oberösterreich wurden bisher erst 34 Partnerschaften eingetragen. Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen für Land und Gemeinden seien daher nicht nennenswert, heißt es in den Erläuterungen.

Kronen Zeitung

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