Im ersten Rechtsgang im Dezember des Vorjahres hatte der Angeklagte zehn Jahre ausgefasst, der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung aber teilweise auf. Im neuen Prozess, der am Mittwoch begonnen hatte, mussten die Geschworenen auch die Fragen beantworten, ob Putativnotwehr (die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation) bzw. Notwehrüberschreitung vorlag. Das verneinten die Laienrichter jedoch mit sieben zu eins.
Mildernd für die Strafbemessung war die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist. Vom neu hinzugekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Elfjährigen wurde der Beschuldigte freigesprochen.
Streit um Kindergeschrei und Hundegebell
Das Geschrei einer Mutter und ihrer zwei kleinen Kinder sowie das Gebell von Hunden waren spät in der Nacht Auslöser für den blutigen Nachbarschaftsstreit in einer Wiener Neustädter Siedlung gewesen. Der nun Verurteilte, der aufgrund einer schwerwiegenden Herzinsuffizienz schon in Frühpension ist, klopfte an der Tür der Nachbarin. Diese wollte nicht mit sich reden lassen, rief dafür aber ihren Ex-Freund, den Vater der Kinder, an, der sofort kam. Im Stiegenhaus eskalierte die Situation: Der 25-Jährige zückte ein Klappmesser und fügte dem Mann einen Stich zu, der nur knapp an der Halsschlagader vorbeiging.
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