13-Jährigen verführt

22 Monate bedingte Haft für Handball-Trainerin

Österreich
10.11.2010 16:08
Zu 22 Monaten bedingter Haft wegen ihrer sexuellen Beziehung zu einem 13-Jährigen ist am Mittwoch eine 42-jährige Handball-Trainerin am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden. Die Angeklagte zeigte sich im Prozess vollinhaltlich geständig. Die Verhandlung, die großes mediales Interesse hervorrief, fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

Die Strafe sei "ohne Zweifel hoch ausgefallen", sagte Richterin Alexandra Baumann in ihrer Urteilsbegründung. Man habe damit sowohl der 42-Jährigen als auch der Gesellschaft zeigen wollen, dass das Gesetz geschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen und unter 14-Jährigen auch bei wechselseitigen Gefühlen nicht akzeptiere. Weil die Frau bis dato aber einen ordentlichen Lebenswandel führte, sie sich geständig zeigte und beiderseitig Gefühle im Spiel waren, wurde ihr die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Die ungewöhnliche Beziehung zwischen dem Burschen und seiner Handball-Trainerin in einem Verein begann Ende vergangenen Jahres. "Im Laufe der Zeit sind sie sich auch abseits des Spielfelds näher gekommen", sagte Staatsanwalt Norbert Hauser und verwies auf mehrfache Treffen vor und nach den Trainings. Im Dezember hätten die beiden einander ihre Gefühle gestanden und eine Beziehung begonnen, die ab Februar - und damit fünf Monate vor dem 14. Geburtstag des Jugendlichen - auch sexuelle Handlungen umfasste.

Einwilligung zu Sex bei Verfahren "komplett belanglos"
Die gesetzliche Bestimmung ziele nicht darauf ab, jemanden "in seinem Recht auf sexuelle Selbstverwirklichung" zu beschränken, sondern solle lediglich Kinder und Unmündige vor Erwachsenen schützen, betonte Hauser. Die Geschlechtsreife von Zwölf- oder 13-Jährigen sei zwar oft schon weit fortgeschritten, die mentale Reife und die Urteilsfähigkeit kämen aber erst später dazu. Dass der damals 13-Jährige seine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr gegeben habe, sei "daher komplett belanglos".

Der Verteidiger der Frau, die übrigens zwei Töchter - die jüngere 14 Jahre alt - hat, verwies darauf, dass es sich in diesem Fall um eine "Liebesbeziehung" handle, "die trotz aller Widrigkeiten immer noch steht". Sie sei lediglich um ein paar Monate zu früh begonnen worden.

Öffentlichkeit war ausgeschlossen
Da es im Verfahren um die Erörterung von Dingen aus dem persönlichen Lebensbereich des Burschen und der 42-Jährigen gegangen war, hatte Richterin Alexandra Baumann nach den Eingangsvorträgen die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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