Asyl und Straftat

72-Jährige vergewaltigt: Warum darf Täter bleiben?

Österreich
28.01.2016 11:26

Wenn Asylwerber straffällig werden, ist die Empörung meist besonders groß - mehr noch, wenn dann der betreffende Täter nicht abgeschoben wird. Zuletzt sorgte jener Fall für Aufregung, bei dem ein erst 17-jähriger Afghane eine Traiskirchnerin vergewaltigt hatte. Er wurde verurteilt, abgeschoben wird er aber wohl nicht. Ähnlich ist die Lage in der Causa rund um einen Linzer Sex-Täter. Aber warum geht mit einer Verurteilung nicht automatisch die Abschiebung einher?

Aus dem Bauch heraus rechnet man natürlich damit, dass einem verurteilten Asylwerber jedes Bleiberecht verwehrt wird. Doch in der Praxis hat das eine mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. Nach dem Gesetz muss jedenfalls etwas ganz besonders Schlimmes und Dramatisches vorfallen, damit das Recht auf Asyl verwirkt ist. Etwa bei Mord bzw. Totschlag, einem schweren Raub (begangen mit einer Waffe) oder eben einer Vergewaltigung gehen die Behörden sehr streng vor - im Regelfall wird der Asylstatus da sofort aberkannt.

Das 72-jährige Vergewaltigungsopfer mit seiner Tochter und einem Bild von Hündin "Gina" (Bild: Reinhard Judt)
Das 72-jährige Vergewaltigungsopfer mit seiner Tochter und einem Bild von Hündin "Gina"

Keine Abschiebung nach Vergewaltigung von 72-Jähriger
Im ebenfalls dramatischen Fall des 72-jährigen Vergewaltigungsopfers war der Afghane zum Tatzeitpunkt aber erst 17 Jahre alt. Sein Urteil wurde daher nach dem Jugendstrafrecht gefällt, das in so einem Fall bis zu fünf Jahre Haft vorsieht. Dass es dann nur 20 Monate wurden, liegt daran, dass der Täter unbescholten und geständig war. Das wurde als mildernd gewertet. In seinem Fall sieht das Gesetz daher keine zwingende Notwendigkeit zur Abschiebung vor. Hinter Gitter muss der Täter aber in jedem Fall.

Ähnlich verhält es sich bei jenem Sex-Täter, der im Linzer Parkbad zugeschlagen hat. Der ebenfalls aus Afghanistan stammende 29-Jährige hatte sich neben Kindern selbst befriedigt. Sein Asylverfahren wird vorgezogen. Das sei in solchen Fällen notwendig, um "rasch Klarheit zu haben", so Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium. Die Entscheidung steht noch aus. Auch hier ist eine Abschiebung allerdings nicht fix.

Staat hinkt mit Bearbeitung hinterher
Für die nicht straffälligen Flüchtlinge heißt es dagegen meist: warten - mitunter sehr lange. Denn ein riesiges Problem sind die langen Asylverfahren in Österreich. Daran ist nicht nur der Gesetzesdschungel schuld, es fehlt einfach an Personal für die Bearbeitung der Fälle. Dazu weiß Christian Schörkhuber von der Volkshilfe Oberösterreich: "Die Anzahl der Asylwerber hat sich im Vorjahr verdreifacht, von 30.000 auf 90.000 Anträge." Somit hinkt auch der Staat beim Abarbeiten der Fälle nach. Schörkhuber: "2014 gab es beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bundesweit exakt 684 Mitarbeiter, 2015 wurde auf 895 aufgestockt."

Und wie viele Asylfälle wurden im abgelaufenen Jahr abgearbeitet? In Österreich waren es 32.227 Verfahren, die abgeschlossen wurden - angesichts der Personalsituation wundert es einen, dass es dann doch so viele waren. Übrigens: Die besten Chancen auf einen raschen Bescheid im Asylverfahren hatten bis zum Sommer 2015 insbesondere Syrer, da deren Fälle vorgezogen bearbeitet wurden. Als sich dann aber herausstellte, dass jene mit einem positiven Bescheid sofort ihre Familien nachholten, stieg das Innenministerium auf die Bremse.

Video: Afghane wegen Vergewaltigung verurteilt

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