"Fast die Hälfte der beim AMS gemeldeten Arbeitslosen hat maximal die Pflichtschule besucht. Da Personen mit geringer Ausbildung am Arbeitsmarkt kaum mehr nachgefragt werden, ist Weiterbildung die zentrale Strategie für Jobsuchende, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen", so die AMS-Vorstände Herbert Buchinger und Johannes Kopf. Laut AMS-Studien wirken sich die Schulungen vor allem bei gering qualifizierten Personen positiv auf die Jobsuche aus.
Der Fall jenes 62-jährigen Wieners, der 53 Tage vor Pensionsantritt einen Kurs für Karriereplanung machen sollte, sei "lediglich ein Einzelfall", man werde sich das aber genau ansehen, so das AMS. Die Bedeutung der Schulungen, gerade für jene Arbeitslosen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben, stehe außer Frage.
"Das AMS arbeitet laufend an der Verbesserung des Angebots, damit in Zukunft jene Einzelfälle, in denen die Schulung nicht zur Kundenzufriedenheit geführt hat, möglichst nicht mehr vorkommen", betonten Buchinger und Kopf.
Volksanwalt: "Keine Einzelfälle"
Volksanwalt Günther Kräuter bezweifelt jedoch, dass es sich um Einzelfälle handelt. Seit die Causa des 62-Jährigen bekannt wurde, gebe es eine "Flut an Zuschriften", sagte Kräuter am Montag. Auch aufgrund der Erkenntnisse aus den Sprechstunden könne man nicht von Einzelfällen sprechen.
Die Volksanwaltschaft hatte zuletzt ein amtliches Prüfverfahren eingeleitet, in dem die Anzahl der Fälle erhoben werden soll. Dadurch soll laut Kräuter auch geklärt werden, wie es vorkommen kann, dass beispielsweise Computerfachleute einen "Basiskurs über Maus und Tastatur" belegen müssen. Es gebe "sehr viele Fälle" mit nicht adäquaten Kursinhalten. Ihm gehe es um die Qualität und Sinnhaftigkeit der AMS-Schulungen. Kräuter betonte aber, die Kurse nicht generell infrage stellen zu wollen. Vielmehr gehe es darum, Mängel und mögliche Missstände zu bereinigen. Die Prüfung soll in den nächsten zwei Monaten abgeschlossen sein.
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