FP fordert Rauswurf

Armin Wolf: Wirbel um Nazi-Vergleich auf Twitter

Österreich
16.01.2016 12:56

Ein Lokal in Oberösterreich, das damit wirbt, "asylantenfrei" zu sein; ein Wiener Arzt, der keine Asylwerber behandeln will, weil er sie für "nicht vertrauenswürdig" hält; ein Linzer Anwalt, der generell "keine Ausländer" verteidigen möchte: nur einige Fälle, die zuletzt an Österreichs Stammtischen und via Social Media hitzig diskutiert wurden. Nun sorgt Armin Wolf diesbezüglich mit einem Nazi-Vergleich für Aufsehen.

"Arzt behandelt keine Asylwerber, Anwalt verteidigt keine Ausländer, Bar ist 'asylantenfrei'. Was kommt als Nächstes?", fragte sich "ZiB 2"-Moderator Wolf Freitagnachmittag auf Twitter - und beantwortete seine Frage gleich selbst mit einem Bild: eine Schwarz-Weiß-Aufnahme eines SA-Schergen, der neben einem Schild mit der Aufschrift "Eine deutsche Hausfrau kauft nicht beim Juden!" steht. Offenbar fühlt sich Wolf angesichts der Meldungen über "asylantenfreie" Bars etc. an die Zustände im Dritten Reich erinnert.

Strache fordert "Konsequenzen"
Der Aufschrei im Netz war vorprogrammiert - auf Facebook und Twitter geben die einen Wolf in der Sache durchaus Recht, andere verteufeln den ORF-Mann als "verdeckten Parteisoldaten" und Aushängeschild der "linken Lügenpresse". Einige User orten zudem eine Verharmlosung des Nationalsozialismus - darunter sogar FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache: "Armin Wolf (ORF) verharmlost und relativiert skandalöser Weise die NS-Verbrechen! Solche Vergleiche sind mehr als unpassend und unangebracht! Wann zieht der ORF die Konsequenzen?" Allein zum Strache-Posting gab es innerhalb weniger Stunden mehrere Hundert Kommentare.

Wolfs Twitter-Statement war auf mehrere Berichte über Österreicher gefolgt, die sich mit einer beruflichen Ablehnung von Ausländern bzw. Asylwerbern öffentlich profiliert hatten.

Wiener Arzt will keine "Asylanten" behandeln
So ließ ein Wiener Arzt kürzlich via Infoblatt an seiner Ordinationstür sowie auf Facebook wissen, keine "Asylanten" zu behandeln - was mittlerweile auch Konsequenzen hat. Die Gebietskrankenkasse entzieht dem Allgemeinmediziner den Kassenvertrag, auch der Disziplinaranwalt die Ärztekammer prüft, ob eine Verletzung der Versorgungspflicht vorliegt. Im Fall eines Verfahrens kann eine Bestrafung von einem schriftlichen Verweis bis hin zur Streichung von der Ärzteliste reichen.

Bar in Bad Ischl "asylantenfrei"
Auch die Ankündigung einer Bar-Betreiberin in Bad Ischl, ihre Bar sei "jetzt wieder asylantenfrei", hatte vor knapp einer Woche für hitzige Diskussionen im Web gesorgt. Sie begründete ihr Lokalverbot damit, dass junge Mädchen sich zuletzt kaum noch ins Lokal getraut hätten, weil sie dort von Flüchtlingen belästigt und unsittlich berührt worden seien. Nun habe man wieder einen Eintritt von zwei Euro eingeführt, um das Problem zu lösen.

Die FPÖ prüft diesbezüglich eine Klage gegen Datenforensiker Uwe Sailer, der dem Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus Verhetzung vorgeworfen hatte. Gudenus hatte das "Asylantenverbot" des Lokals begrüßt.

Linzer Anwalt verteidigt keine Ausländer
Zuletzt erklärte ein Linzer Anwalt in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer, dass er ausländische Angeklagte nicht mehr verteidigen wolle. "Moralische Gründe und Gründe der Ideologie - ich bin politisch rechtsorientiert, also volkstreu und heimattreu", führte der Jurist an. Er bat allerdings darum, ihm gezielt Opfer von Ausländerkriminalität anzuvertrauen. Auch dieser Fall wird laut Kammer "disziplinarrechtlich behandelt."

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