Das nun geplante Gesetz ist Teil eines am Freitag präsentierten, fünf Punkte umfassenden Programms, das auch die Erhöhung des Tagsatzes für unbegleitete Minderjährige und eine Regierungs-Taskforce für das Asylthema vorsieht, weiters eine Entlastung des Erstaufnahmelagers in Traiskirchen, für das am Freitag ein Aufnahmestopp verhängt wurde, und das Anstreben einer "gemeinsamen europäischen Lösung".
Frage des Tages in der Infobox: Zwangsquartiere in säumigen Gemeinden - gute Idee?
Faymann räumt "schweren Eingriff in Verfassung" ein
Die Verfassungsänderung soll es dem Innenministerium ermöglichen, "Widmungen und baubehördliche Verfahren", für die derzeit Gemeinde oder Bundesland zuständig sind, selbst durchzuführen, um so Flüchtlingsquartiere zu schaffen, so Faymann. Er räumte einen "schweren Eingriff" in die Verfassung ein, ortet aber in den Ländern eine "gewisse Grundbereitschaft". Mitterlehner sprach von einer "absoluten Neuerung" und stellte eine Befristung dieser Maßnahme in den Raum, um den Ländern zu signalisieren, dass man nicht dauerhaft in ihre Befugnisse eingreifen wolle.
Außerdem solle die Bestimmung für Gemeinden "ab 2.000 Einwohner" gelten: "Wir tragen das Problem nicht zu jedem Landbürgermeister." Und man werde die "Ersatzvornahme" ausschließlich dort zum Einsatz bringen, wo die Quote nicht erfüllt werde - niemand müsse sich fürchten, dass der Bund zusätzliche Quartiere installieren werde, wenn das Soll erbracht wurde, versicherte die Regierungsspitze.
"Zwangsquartiere" nur auf Grundstücken des Bundes
Außerdem werde die Bestimmung nur für Grundstücke oder Gebäude gelten, "über die der Bund verfügungsberechtigt ist", hieß es. Das sind naturgemäß Liegenschaften im Eigentum des Bundes, es könnten aber auch welche angemietet werden. Realistische Schätzungen, wie viele Plätze so geschaffen werden können, traute sich die Regierung noch nicht zu. Mitterlehner, der auch Wirtschaftsminister ist, verwies aber auf allein 38 Objekte in seinem Bereich, die derzeit verhandelt oder geprüft würden.
Pro Gemeinde soll eine Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent gelten, wobei die Gemeinden allerdings die Möglichkeit haben sollen, sich zusammenzuschließen bzw. Asylwerber untereinander aufzuteilen. Wenn nicht alle Gemeinden eines Bezirks ihr Soll erfüllen, wird geprüft, ob die Quote auf Bezirksebene erbracht wird. Ist das nicht der Fall, kann die sogenannte Ersatzvornahme eingesetzt werden. Die Länderquote gemäß 15a-Vereinbarung soll überdies weiter gelten.
In Kraft treten soll das Gesetz so bald wie möglich, Kanzler und Vizekanzler stellen auch eine Sondersitzung des Nationalrats in den Raum. Es braucht allerdings die Stimmen von FPÖ oder Grünen für die nötige Zweidrittelmehrheit.
Innenministerium plant einfachere Unterbringung
Ebenfalls am Freitag hat das Innenministerium geplante Maßnahmen zur Vereinfachung der Unterbringung von Flüchtlingen präsentiert. So sollen Asylwerber nach der Erstaufnahme auch direkt an die Hilfsorganisationen übergeben werden können, sagte Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner. Bisher war es lediglich möglich, dass Asylwerber nach der Erstaufnahme in den Verteilquartieren direkt den Bundesländern angeboten werden. Dieser Schritt funktioniere derzeit nicht, bedauerte Peter Webinger, der im Innenministerium für das Asylwesen zuständig ist. Mit der direkten Schiene zu Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie und Hilfswerk werde nun eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen. Dies sei auch mit den NGOs abgestimmt, so Webinger.
Eine weitere Erleichterung bei der Unterbringung von Asylwerbern in den Ländern erhofft sich das Innenministerium durch die Schaffung der "Single Points of Contact". Dort würden Bund, Länder, Polizei und Hilfsorganisationen ihr Wissen um verfügbare Unterkünfte bündeln. In jedem Land solle es eine solche Stelle geben. "Es wird daher eine Zusatzschiene eröffnet", sagte Webinger. Man wolle künftig stärker auf die Föderalstruktur und damit kleinere Einheiten bauen. Auch die Administration dieser Stellen laufe vor Ort ab.
Da in den Storypostings keine sinnvolle Diskussion mehr stattgefunden hat und gegen die Netiquette verstoßende Postings überhandgenommen haben, sehen wir uns gezwungen, das Forum bis auf Weiteres zu deaktivieren.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.