Damit wird der Erstbescheid, der am Donnerstag erstellt wurde, schriftlich ausgefertigt. Dagegen kann Hirschbrich die Beschwerde einreichen, über die später das Oberlandesgericht Wien entscheiden wird. Die Beschwerde hat Spreitzer zufolge jedenfalls aufschiebende Wirkung.
Hirschbrich hatte - wie berichtet - am Sonntag geltend gemacht, dass die Mordvorwürfe gegen ihren Mandanten konstruiert worden seien, um den Mann als Regimekritiker mundtot zu machen. Die russische Polizei wirft dem 38-Jährigen vor, im Raum Nowosibirsk eine Gruppe von Auftragskillern geleitet zu haben.
Beschuldigter floh nach Morddrohung ins Ausland
Anatoly R. habe Wissen über die Korruption und den Amtsmissbrauch hoher Polizeibeamter in Nowosibirsk, so die Anwältin. Unter anderem habe er sich geweigert, Schutzgeldzahlungen an die Polizei zu leisten. Weil dem Russen gedroht wurde, dass er, sollte er etwas verraten, das nicht überleben würde, sei der Unternehmer im Jahr 2009 zunächst nach Deutschland und in der Folge nach Österreich geflüchtet.
Mit den ihm angelasteten Morden will der Beschuldigte, den die russische Polizei als "Celentano" bezeichnete, nichts zu tun haben. Laut Haftbefehl soll Anatoly R. zwischen 1997 und 2004 in Nowosibirsk an der Ermordung von zumindest vier Personen beteiligt gewesen sein. Darüber hinaus wird ihm ein Mordversuch vorgeworfen, außerdem soll er zumindest ein Mordkomplott geschmiedet haben.
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