Die Frau aus Hohenems hatte im März 2012 nicht mehr mit ihrem Wagen nach Hause fahren wollen, weil sie zu stark alkoholisiert war. Ein Bekannter nahm den Platz am Steuer ein, die 37-Jährige setzte sich auf den Beifahrersitz. Als die beiden in eine Verkehrskontrolle gerieten und der Fahrer auf Alkohol getestet wurde, verlangte ein Polizist von der Frau, das Auto umzuparken - was die Hohenemserin auch befolgte. Daraufhin forderte der Beamte auch die Vorarlbergerin zu einem Alko-Test auf, der einen Wert von 1,2 Promille ergab. Der 37-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen, zudem sollte sie 1.300 Euro Strafe zahlen.
Dagegen setzte sich die Hohenemserin Ende November zur Wehr (Bericht siehe Infobox). Der Beamte habe die 37-Jährige, obwohl sie offensichtlich stark alkoholisiert war, zu der Autofahrt angestiftet, so ihr Anwalt Martin Rützler damals. Man habe es geradezu darauf angelegt, die Frau zu einer strafbaren Handlung zu verleiten. Vonseiten der Polizei hieß es, der Beamte habe die Alkoholisierung der Frau zunächst nicht bemerkt.
"Erkenntnisse des Verwaltungssenats inhaltlich skandalös"
Die Beschwerde gegen die Strafe beim UVS wurde nun allerdings abgelehnt, wie der ORF Vorarlberg am Mittwoch berichtete. "Meines Erachtens sind die Erkenntnisse des Verwaltungssenats inhaltlich skandalös", so Anwalt Rützler. Das Gericht habe lediglich auf einfach-rechtlicher Ebene entschieden.
Die ins Rennen geführten verfassungsrechtlichen Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention seien völlig außer Acht gelassen worden. Aus seiner Sicht stelle die Polizeianweisung, durch die sich die Frau strafbar machte, einen Verstoß gegen das "Fairnessgebot" in Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.