Auf Polizeigeheiß

Betrunkene parkte Pkw um: Frau blitzt mit Beschwerde ab

Österreich
06.02.2013 14:37
Eine Vorarlbergerin, die bei einer Verkehrskontrolle auf Anweisung eines Polizisten ihr Fahrzeug umparkte und daraufhin ihren Führerschein verlor, ist mit ihrer Beschwerde gegen die Strafe beim Unabhängigen Verwaltungssenat, kurz UVS, abgeblitzt. Die Frau will die Strafe jedoch weiterhin nicht akzeptieren. Über ihren Anwalt Martin Rützler will sie nun Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof einlegen, falls nötig auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Frau aus Hohenems hatte im März 2012 nicht mehr mit ihrem Wagen nach Hause fahren wollen, weil sie zu stark alkoholisiert war. Ein Bekannter nahm den Platz am Steuer ein, die 37-Jährige setzte sich auf den Beifahrersitz. Als die beiden in eine Verkehrskontrolle gerieten und der Fahrer auf Alkohol getestet wurde, verlangte ein Polizist von der Frau, das Auto umzuparken - was die Hohenemserin auch befolgte. Daraufhin forderte der Beamte auch die Vorarlbergerin zu einem Alko-Test auf, der einen Wert von 1,2 Promille ergab. Der 37-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen, zudem sollte sie 1.300 Euro Strafe zahlen.

Dagegen setzte sich die Hohenemserin Ende November zur Wehr (Bericht siehe Infobox). Der Beamte habe die 37-Jährige, obwohl sie offensichtlich stark alkoholisiert war, zu der Autofahrt angestiftet, so ihr Anwalt Martin Rützler damals. Man habe es geradezu darauf angelegt, die Frau zu einer strafbaren Handlung zu verleiten. Vonseiten der Polizei hieß es, der Beamte habe die Alkoholisierung der Frau zunächst nicht bemerkt.

"Erkenntnisse des Verwaltungssenats inhaltlich skandalös"
Die Beschwerde gegen die Strafe beim UVS wurde nun allerdings abgelehnt, wie der ORF Vorarlberg am Mittwoch berichtete. "Meines Erachtens sind die Erkenntnisse des Verwaltungssenats inhaltlich skandalös", so Anwalt Rützler. Das Gericht habe lediglich auf einfach-rechtlicher Ebene entschieden. 

Die ins Rennen geführten verfassungsrechtlichen Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention seien völlig außer Acht gelassen worden. Aus seiner Sicht stelle die Polizeianweisung, durch die sich die Frau strafbar machte, einen Verstoß gegen das "Fairnessgebot" in Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention dar.

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