"Es tut mir leid"

Buben missbraucht: Wiener zu 9 Jahren Haft verurteilt

Österreich
06.02.2013 13:55
Zu neun Jahren Haft ist am Mittwoch ein 46-jähriger Wiener wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein 15-jähriger Komplize, selbst Opfer des Haupttäters, muss für acht Monate hinter Gitter. Beide sollen sich über viele Monate in einem Gemeindebau in Favoriten an drei minderjährigen Buben auf teils überaus brutale Weise vergangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Innerhalb kürzester Zeit war der 46-Jährige vom "netten Nachbarn" zum Peiniger mutiert. Als im Jahr 2008 eine junge, alleinerziehende Mutter mit ihrem damals sechsjährigen Sohn in eine Wohnung des Gemeindebaus gezogen war, sah der Bub im späteren Vergewaltiger einen Freund, eine Vaterfigur. Doch bald schon war der Bub - gemeinsam mit zwei Gleichaltrigen - den sexuellen Abartigkeiten des Mannes ausgeliefert.

Opfer zogen bei "Kartenspielen" immer den Kürzeren
Im Jahr 2010 soll es zu ersten Übergriffen auf den Achtjährigen gekommen sein. Bald beteiligte sich auch der damals 13-jährige Zweitangeklagte an den sexuellen Misshandlungen.

Die Übergriffe auf die Kinder dürften immer nach dem gleichen Muster abgelaufen sein: Der 46-Jährige gab seinen Opfern Schnaps zu trinken, zeigte ihnen Pornofilme und ließ sie Wasserpfeife rauchen. Dann begannen die "Kartenspiele", bei denen "zufällig" immer einer der Buben den Kürzeren zog und anschließend diverse sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen musste. 

Offenbar dürften sich die beiden nun Angeklagten zudem provoziert gefühlt haben ("Sie haben uns geärgert"), weshalb sie sich diverse Strafen ausdachten. Und da ließen sie dann ihrer Brutalität freien Lauf. Das Vorgehen der beiden Angeklagten sei laut Staatsanwaltschaft "nicht einfach vorstellbar" gewesen.

Täter zeigten sich geständig
Im Zeugenstand gaben sich der 46-Jährige kleinlaut und sein Komplize schuldbewusst. Der 15-Jährige gab an, nur deshalb mitgemacht zu haben, weil er Angst vor dem Älteren gehabt habe.

Der Hauptangeklagte beteuerte während des Verfahrens immer wieder, es täte ihm leid, was passiert sei: "Ich weiß nicht, was mir da eingefallen ist." Von seinen pädophilen Neigungen habe er schon länger gewusst und schon seit längerer Zeit eine Therapie besucht.

Ein Gutachten attestierte dem 46-Jährigen sowohl Pädophilie als auch eine Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

"Man muss alle anderen Kinder vor Ihnen schützen"
"Sie sind so gefährlich, dass man alle anderen Kinder vor Ihnen schützen muss", so Richterin Beate Matschnig zum Haupttäter in ihrer Urteilsbegründung. Lediglich sein Geständnis habe ihm die Höchststrafe von zehn Jahren erspart. Sein 15-jähriger Komplize erhielt hingegen noch eine Chance, sein Leben auf die Reihe zu bekommen: Er muss zwar für acht Monate hinter Gitter, aber nur deshalb, "damit danach alles auf Schiene ist", so Matschnig. Und das heißt: Wohngemeinschaft, Therapie und Bewährungshilfe. 

Dass die dramatischen Vorfälle beim achtjährigen Hauptopfer laut Gutachten keine Spuren hinterlassen haben sollen, sei laut Richterin Beate Matschnig "ein Glück". Die Spätfolgen seien derzeit jedoch nicht absehbar. Beide Täter haften jedenfalls für künftige psychische Schäden all ihrer Opfer.

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