Der Jugendliche war im April des Vorjahres festgenommen worden. Er soll damals mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen - die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben - wanderten daraufhin in U-Haft.
Nur ein paar Tage später wurde der damals 14-Jährige dort von einem älteren Mithäflting missbraucht - der Fall sorgte daraufhin für heftige Diskussionen rund um den Jugendstrafvollzug.
Verhalten, "um belastenden Situationen zu entkommen"
Beim Prozessauftakt rund um den versuchten Raub im April 2014 waren Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Jugendlichen aufgetaucht. Der Bursch hatte die - damals ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführte - Gerichtsverhandlung so gestört, dass diese schließlich abgebrochen werden musste.
Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter kam nun in ihrer Expertise zum Schluss, dass das auffällige Verhalten, das der Angeklagte an den Tag gelegt hatte, nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Vielmehr entspreche dieses "einer szenisch-demonstrativen und durchaus zweckgerichteten Verhaltensweise, die sich der minderjährige Angeklagte mittlerweile angeeignet hat, um belastenden Situationen zu entkommen".
Entwicklungsniveau eines Achtjährigen zum Tatzeitpunkt
Den Freispruch begründete die Richterin in der Urteilsverkündung mit der mangelnden Reife des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Laut Gutachten sei er damals auf dem Entwicklungsniveau eines Achtjährigen gewesen. Den Schuldspruch gab es für Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Der Bursch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung an.
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