Ein Angeklagter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und die zwei anderen zu einer bedingten Geldstrafe von jeweils 1.280 Euro. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.
Die Männer erbaten sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen, einer der insgesamt sechs Angeklagten war aus Krankheitsgründen nicht verhandlungsfähig.
Oma und Enkerl schwer verletzt
Der Unfall bei der Gmundner Seilbahn hat am 16. Oktober 2004 zwei Schwerverletzte gefordert: Eine leere Gondel löste sich bei der Bergfahrt aus ihrer Befestigung am Zugseil. Sie rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen die nachfolgende Kabine. In dieser saßen ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter.
Das Kind wurde durch ein Fenster acht Meter in Tiefe geschleudert und schlug auf einem Parkplatz auf. Es wurde lebensgefährlich verletzt. Seine Großmutter wurde auf den Boden der Gondel geschleudert und erlitt schwere Verletzungen.
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