Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und wegen Diebstahls ist ein 28-jähriger Syrer am Montag in Salzburg zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für das Gericht galt es als erwiesen, dass der Angeklagte die in Syrien tätige Al-Nusra-Front bewusst positiv dargestellt hat. Das ergebe sich aus Fotos und Kommentaren, die auf Facebook teils vom Angeklagten selbst hochgeladen wurden, hieß es.
"Über Ihr Wissen über die Al-Nusra-Front besteht kein Zweifel", sagte der Vorsitzende des Schöffensenates. Die im Internet hochgeladenen Postings seien geeignet, einen Schuldspruch herbeizuführen.
Milderndes Urteil wegen "ordentlichem Lebenswandel"
Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Die Vorhaft von Oktober 2015 bis 6. Juni 2016 wurde angerechnet. Mildernd wertete das Gericht den bisher ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten, erschwerend die Tatwiederholung. Der Syrer wurde auch wegen Diebstahls einer Digitalkamera in einer Salzburger Flüchtlingsunterkunft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt kündigte Strafberufung an.
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