3 Jahre unbedingt

Eier aus Osteuropa als “bio” verkauft: Haft für Steirer

Österreich
20.02.2013 17:50
Ein steirischer Eierproduzent ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und drei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Wo "Boden-" bzw. "Freilandhaltung" oder "Bio aus Österreich" auf den Verpackungen stand, waren in Wirklichkeit billig aus dem Osten zugekaufte Eier drin. Der 51-Jährige, der einen großen Legehennenbetrieb im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld führte, hatte alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Verurteilt wurde der Steirer wegen des Verkaufs von 600.000 falsch gestempelter und als "Bio aus Österreich" deklarierter Eier sowie Ware aus einem wegen Salmonellenbefalls gesperrten Betriebs. Sein Verteidiger legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer von einem "massiven Betrug aus reiner Profitgier" gesprochen hatte, gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zwei heimische Eierproduzenten ließen Fall auffliegen
Aufgeflogen war der Fall durch die Anzeigen von zwei anderen heimischen Eierproduzenten. Der Steirer hatte nämlich die billig aus dem Osten zugekaufte Ware mit deren Erzeugercodes versehen. Dabei soll ihm aber ein Fehler unterlaufen sein. Er stempelte die Eier nicht so wie die Produzenten auf der stumpfen bzw. spitzen Seite ab, sondern druckte den Stempel längsseitig auf. Auch die Anzeige eines polnischen Produzenten, dem der Steirer Eier abgekauft haben, aber einen Teil des Preises schuldig geblieben sein soll, spielte mit.

Ein Jurist der für den Hühnerbetrieb zuständigen Verwaltungsbehörde hatte ausgesagt, dass der Angeklagte seinen Betrieb "teilweise baubewilligungslos" betrieben habe. Es seien einige "Beseitigungsaufträge" und "Benutzungsverbote" erlassen worden.

Hühnermist "mannshoch" ungeschützt aufgetürmt
Zur Sprache kamen vor Gericht auch die hygienischen Zustände in dem Legehennenbetrieb des Angeklagten. Zeugen der steirischen Landesregierung sagten bei ihrer Einvernahme aus, dass der 51-Jährige den Mist aus den Hühnerhallen einfach inmitten seines Landwirtschaftsbetriebes "mannshoch" ungeschützt aufgetürmt habe.

Teile davon seien auch in einen Bach gelangt. "Es kam zu einer massiven Abschwemmung von Hühnergülle, das führte zum Tod von Schwärmen eingesetzter Jungfische", hieß es in der Anklage. Sogar mit einem Hochdruckreiniger soll der Steirer den Stallmist in das Bachbett geleitet haben. "Ein Todesstoß für den Mikroorganismus", meinte ein Biologe.

Gutachten relativierte Anschuldigungen
Ein Abwassertechnik-Gutachten relativierte aber die Anschuldigungen der Anklage, dass durch die Hühnerställe die Umwelt vorsätzlich beeinträchtigt worden sei. "Im Regelbetrieb", so der Experte, sei ein vorbeifließender Fluss "einigermaßen mit den Belastungen fertiggeworden".

Nur als im Jahr 2012 in dem Betrieb ein Brand ausbrach, seien die Folgen "katastrophal" gewesen. Mittels Löschwasser seien organische Stoffe in den Bach geflossen, der Sauerstoffgehalt im Wasser sei auf einen Minimalwert zurückgegangen. Außerdem hätten sich Ammonium und in weiterer Folge Ammoniak gebildet, "ein Gift für alles Leben im Wasser", so der Gutachter.

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