"Krone": Frau R., trotz der Vorwürfe sind Sie von der Unschuld Ihres Ex-Mannes überzeugt?
R.: Ja absolut! Das ist jeder, der Aslan kennengelernt hat. Er ist kein Mafiakiller - er war ein Robin Hood!
"Krone": Wieso das?
R.: Er war ein erfolgreicher Unternehmer, hat sich aber stets um jene gekümmert, die es nicht so gut hatten. Oftmals mehr als um uns, seine eigene Familie.
"Krone": Und warum sollte Russlands Justiz dann solche Anschuldigungen erfinden?
R.: Um ihn loszuwerden. Nach einem Terroranschlag in unserer Heimatregion haben sich Politiker Millionen an Spendengeldern in die eigenen Taschen gesteckt. Aslan hat die Sache auffliegen lassen - und wurde so zum roten Tuch, vorübergehend gar verhaftet und gefoltert.
"Krone": Wann und warum haben Sie sich eigentlich getrennt?
R.: Er hat nie aufgehört, die Behörden zu ärgern. Drohungen standen auf der Tagesordnung. Ich hatte Angst um unsere Kinder und habe Russland und Aslan 2008 verlassen. Er wollte einfach nicht davonlaufen.
"Krone": Gab es weiter Kontakt?
R.: Er liebt seine Kinder und hat uns auch auf der Flucht regelmäßig in Wien besucht.
"Krone": Wussten Sie, dass er polizeilich gesucht wurde?
R.: Nein. Nur dass Russland alles dafür tut, ihn aus dem Weg zu räumen. Allerdings hat Aslan damit gerechnet, getötet und nicht festgenommen zu werden. Deswegen hat er die Monate vor seiner Verhaftung auch als U-Boot in Wien gelebt.
"Krone": Wie geht es jetzt weiter, Herr Rast?
Nikolaus Rast: In erster Linie muss die Auslieferung verhindert werden. Überlässt die Justiz Aslan G. den Russen, schickt sie ihn in den Tod. Ich glaube nicht, dass Österreich dies verantworten möchte. Ein nun in Auftrag gegebenes Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter beweist, dass G. einst schon gefoltert wurde.
Auszug aus dem Gutachten: "Die geschilderten Misshandlungen lassen sich gut mit den besichtigten Narben in Einklang bringen... Die Dehnungsrisse im Bereich der Vorderränder der Achselhöhle lassen sich sehr gut und fast nur ausschließlich durch ein länger dauerndes Aufhängen bzw. freies Hängen an den Armen erklären (...), sodass aus gerichtsmedizinischer Sicht eine im Jahr 2004 stattgefundene Folterung realistisch und nachvollziehbar erscheint."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.