Der 51-Jährige hatte das spätere Opfer erst 2009 geheiratet, nach einem Jahr erfolgte bereits die Scheidung. Trotzdem blieb das Paar zusammen, obwohl es dauernd Streit gab, wie der Beschuldigte schilderte. Auch Handgreiflichkeiten sind dokumentiert, doch der 51-Jährige wollte davon nichts wissen. Ebenso gab er auch im Prozess an, sich nur noch ganz schwach an die Tat erinnern zu können.
Grund für die letztlich tödliche Auseinandersetzung am 24. April 2014 war nach den Angaben des Mannes, dass er die Wohnung nicht ausgemalt hatte, wie es vereinbart gewesen war. Beide Partner waren angeblich betrunken, stritten eine Weile, dann ging die Frau ins Schlafzimmer.
Mit Nudelwalker auf Frau eingeschlagen
Ihr Ex-Mann holte aus der Küche den Nudelwalker und schlug ihr damit auf den Kopf. Anschließend soll der Angeklagte die Frau aus dem Bett gezerrt haben. Als sie am Boden lag, drosch er weiter auf sie ein. "Er schlug ihr so wuchtig auf den Kopf, dass beide Griffe des Nudelholzes abbrachen", schilderte Staatsanwalt Daniel Weinberger. Dann holte der Mann Kabelbinder und band ihre Füße zusammen. Er klebte ihr den Mund zu, dann nahm er ein Schuhband und erdrosselte sie.
"Ich wollte sie nur erschrecken"
"Ich wollte sie nur erschrecken", lautete die Rechtfertigung des Obersteirers, "Inwiefern?", fragte Richterin Barbara Grundbichler. "Dass sie einmal still ist". Er säuberte anschießend die Wohnung und rief erst Stunden später die Rettung. Zunächst gab er an, er habe die 52-Jährige leblos vorgefunden, als er vom Spaziergang mit dem Hund zurückgekommen war. Bei der Polizei erklärte er schließlich, er habe "eine große Wut" auf das Opfer gehabt. "War das der Grund, warum Sie zugeschlagen haben?", wollte die Richterin wissen. "Das kann ich nicht mehr sagen", blieb der Beschuldigte vage.
Mann als zurechnungsfähig eingestuft
Bereits beim Ortsaugenschein in der Wohnung des Ex-Ehepaares, in der die Tat geschehen war, wollte sich der Angeklagte nicht so recht an die genauen Vorgänge erinnern. Er sprach von einem Streit mit seiner Partnerin, "und irgendwann bin ich den Nudelwalker holen gegangen". Zuvor habe er aber am Nachmittag zehn Bier getrunken. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl gab an, in der Blutprobe habe man keine Spuren eines derartigen Alkoholkonsums gefunden. In seinem Gutachten sprach er zwar von einer Persönlichkeitsstörung des gelernten Fleischhauers, trotzdem sei dieser als zurechnungsfähig einzustufen.
Die Geschworenen befanden den Obersteirer für schuldig des Mordes an seiner Exfrau. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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