"Ohne Anklage keine Auslieferung" - ein nicht nachvollziehbarer Schlag ins Gesicht für Österreichs Justiz. Immerhin: Entgegen allen Befürchtungen soll der "Internet-Terrorist" nicht freigelassen worden sein. "Nach unserem Informationsstand ist er immer noch in Polizeigewahrsam. Sein Asylantrag wird noch geprüft", so das Innenministerium. Den die Türkei - wovon Experten ausgehen -wohl ablehnen wird.
Das würde bedeuten: Mohamed M. müsste in seine Heimat abgeschoben werden - und könnte so - trotz abgelehnter Auslieferung und gegen seinen Wunsch - wieder in Österreich landen. Das Problem: Über die tatsächliche Staatsbürgerschaft des Hass-Predigers herrscht weiterhin Rätselraten. Das zuständige Wiener Magistrat 35 wartet immer noch auf Antworten der ägyptischen Behörden.
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