Oliver D. hatte insofern zur Aufklärung der Bluttat beigetragen, als er sich an die Behörden wandte und erklärte, Philipp K. habe ihm das Verbrechen gestanden. In weiterer Folge mutierte der 35 Jahre alte Deutsche allerdings zum Beschuldigten in einem eigenen Verfahren, da er sich mit einer Magazin-Journalistin anlegte, die wiederholt über den Aufsehen erregenden Mordfall berichtet und die Rolle des Kronzeugen kritisch beleuchtet hatte.
"Verhängung der U-Haft beantragt"
Im Juni erhob die Staatsanwaltschaftschaft Wien Anklage wegen gefährlicher Drohung, nachdem Oliver D. im Internet die Privatadresse der Reporterin veröffentlicht, 10.000 Euro für Offenbarungen aus ihrem Privatleben geboten und sie mit Morddrohungen bedacht hatte. Trotz des offenen Verfahrens stellte Oliver D. der Journalistin weiter nach und ließ von seinen Drohungen nicht ab.
"Wir haben die Verhängung der U-Haft beantragt", erklärte Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Freitag. Ob der Deutsche nun bis zu seiner Hauptverhandlung in U-Haft bleibt, muss das Straflandesgericht Wien entscheiden.
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