Vier Männer (oben im Bild) - drei Bulgaren und ein Afghane - waren bereits am Donnerstag in Ungarn festgenommen worden. Sie sind nach Einschätzung der Polizei Handlanger eines bulgarisch-ungarischen Schlepperrings. Über die mutmaßlichen Schlepper des A4-Flüchtlingsdramas wurde am Samstag vom Kreisgericht der südungarischen Stadt Kecskemet Untersuchungshaft verhängt.
Die Männer waren zuvor mit Handschellen gefesselt von Einsatzkräften einer Spezialeinheit an Ledergurten in den Gerichtssaal geführt worden, wo sie dann einzeln vom Richter gehört wurden. Die Verdächtigen, die gegen ihre Verhaftung Berufung einlegten und die Anschuldigungen bestritten, bleiben nun bis 29. September in U-Haft.
Zwei Verdächtigte bereits polizeibekannt
Zwei der vier Männer sind offenbar amtsbekannt. Sie sollen bereits vor dem Fall im Burgenland wegen des Verdachts auf Schlepperei in das Visier der Polizei geraten sein, schreibt das ungarische Internetportal Nol.hu.
Zudem werde gegen die fünf Verdächtigen nicht wegen Mordverdachts, sondern wegen organisierten Menschenschmuggels ermittelt. Dafür könnte in Ungarn eine Strafe von zwei bis 16 Jahren verhängt werden, hieß es. Die Untersuchungshaft ist noch nicht rechtskräftig, da die Verdächtigen Berufung einlegten. Zwar gebe es noch keinen diesbezüglichen Beschluss, doch würden die Behörden die in Ungarn verhafteten Verdächtigten mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kürzester Zeit an Österreich ausliefern, schrieb Nol.hu.
Untersuchungen zur Klärung des Todeszeitpunkts
Indes wird der sichergestellte Lkw technisch untersucht. Im Fokus stehe dabei insbesondere die Kühlanlage bzw. die Frage, ob diese vielleicht präpariert wurde, um eine Luftzufuhr zu ermöglichen, sagte Burgenlands Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil am Sonntag. Damit soll bestimmt werden, wie dicht der Lkw war.
Diese Auswertung sei ein Faktor, um ein Weg-Zeit-Diagramm erstellen und eventuell auch den Todeszeitpunkt der Menschen klären zu können. Denn dann könne man laut Doskozil eine Aussage treffen, wo höchstwahrscheinlich der Tod der Flüchtlinge eingetreten sei - in Österreich oder noch vor der Grenzüberfahrt in Ungarn. Dies sei hilfreich für die Frage der Zuständigkeit der Behörden der beiden Länder.
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