Nachdem ein Autofahrer nach einer Anonymverfügung wegen Schnellfahrens um einen Euro zu viel eingezahlt und dafür eine laut Verwaltungsgerichtshof zu Recht verhängte Strafe erhalten hat, leitet die Volksanwaltschaft nun ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer ist die Entscheidung des VwGH "nicht nachvollziehbar".
Wie die "Presse" am Montag berichtete, war der Autofahrer in Wien mit 71 Stundenkilometern statt der erlaubten 50 km/h erwischt worden. Er bezahlte die Anonymverfügung mittels Onlinebanking und überwies 57 statt der verlangten 56 Euro. In weiterer Folge leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Mann ein und verhängte 70 Euro Strafe.
Das Verfahren landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof, der die Entscheidung bestätigte. Denn laut VwGH muss die Anonymverfügung nicht nur fristgerecht, sondern auch mit dem richtigen Betrag überwiesen werden.
Volksanwalt: "Gravierende Mängel im System"
"Wenn ein Betrag fristgerecht und mehr als ausreichend bezahlt wird, darf das für die Betroffenen nicht zum Verhängnis werden. Auf diese Weise fühlen sich die Bürger von der Rechtsordnung gefrotzelt", kritisierte Fichtenbauer. "Hier liegen gravierende Mängel im System vor. Eine bessere elektronische Abwicklung von Überweisungen sollte im 21. Jahrhundert schon adaptiert sein", so der Volksanwalt.
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