Die Inflationsanpassung für das abgelaufene Jahr würde 1,0 Prozent betragen. Die Erhöhung für das Jahr 2015 wurde - wie bereits in den Vorjahren - jeweils ausgesetzt. Auch der neue Finanzminister behält diesen Kurs bei: Damit hält der Bund bereits schon seit 2011 seine Gebühren ziemlich konstant. Bei einer Nachholung der Erhöhungen seit 2011 wären die Gebühren immerhin um 9,1 Prozent gestiegen.
Österreicher ersparen sich 30 Millionen Euro
"Ich bin den Steuerzahlern in diesem Land verpflichtet. Ich möchte Stück für Stück für mehr Entlastung sorgen und den Menschen etwas von ihrem Geld zurückgeben. Mit der Gebührenbremse setze ich einen Schritt zur Entlastung, die sofort spürbar ist", erklärt Finanzminister Hans Jörg Schelling. Mit der Aussetzung der Gebührenerhöhung ersparen sich die Österreicher Gebühren in Höhe von 30 Millionen Euro.
Diese Regelung gilt bei Behördenwegen für einen Führerschein oder Zulassungschein, bei einem Antrag für Reisepass sowie Personalausweis. Aber auch die Gebühren für einen Patentanmeldung und auch bei einer Markenanmeldung werden nicht erhöht. Auch Auszüge aus Registern und Amtsschriften, Namensänderung, Eingaben an Behörden und die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden nicht angerührt wie bei sämtlichen Verfahren bei Behörden, etwa zur Erlangung einer Baubewilligung oder Gewerbeanmeldung. Den nächsten direkten Schritt zur Entlastung soll die Steuerreform bringen.
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