Wegen Vorstrafen

Gericht lehnt Fußfessel für Sprayer “Puber” ab

Österreich
11.06.2014 15:37
Wiens berühmt-berüchtigter Sprayer "Puber" bleibt in Untersuchungshaft. Das teilte sein Verteidiger Roland Friis am Mittwoch mit. Das Landesgericht lehnte am Freitag den Antrag auf Fußfesseln für den gebürtigen Schweizer ab. Als Begründung wurden laut Friis die Vorstrafen des Graffiti-Künstlers in seiner Heimat genannt.

Der 29-jährige "Puber" war am 6. März festgenommen worden. Er soll mit seinem mäßig originellen Schriftzug in Wien Dutzende Hauswände besprüht haben. Seit 9. März sitzt er wegen schwerer Sachbeschädigung in U-Haft. Die Justiz geht derzeit von einem Schaden von über 50.000 Euro aus. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor.

Obwohl er von einem grafologischen Gutachten belastet wird, auf dessen Basis ihm angeblich an die 100 Fakten zugerechnet werden können, beteuerte der 29-Jährige bisher seine Schuldlosigkeit.

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