Stein des Anstoßes war ein Vorfall im Bezirk Innsbruck-Land: Die Katzen von Margreiters Mandant hatten ihre Kot-Spuren regelmäßig auf einem fremden Grundstück hinterlassen. Der Nachbar brachte eine Klage ein und bekam recht. Der Tierbesitzer habe es zu unterlassen, dass seine frei laufende Katze auf die fremde Liegenschaft eindringen könne, hieß es dabei.
"Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob Katzen Ausnahmen sind oder zu den großen Tieren zählen", erklärte Margreiter. Große Tiere seien beispielsweise Hunde, Schafe oder Ziegen, die angeleint werden dürften. Dies sei aber bei Katzen aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Er werde jedenfalls eine Revision gegen das Urteil beim OGH einbringen, so der Anwalt.
Laut Urteil mindestens 500 Euro Strafe
Er hoffe, dass der OGH "dieser lebensfremden Einstellung" eine Absage erteile. Katzen seien im ortsüblichen Umfang zu dulden, forderte Margreiter. Sonst würde sich die freie Katzenhaltung in Österreich aufhören. Sollte die oberste Instanz - eine Entscheidung könnte im Herbst vorliegen - dennoch das Urteil bestätigen, müssten die Tierbesitzer in Österreich mit einer Strafe ab einer Höhe von 500 Euro rechnen.
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