Die Staatsanwaltschaft Graz erklärte nach der U-Haft-Verlängerung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Der Beschuldigte erhob nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Einspruch gegen die Entscheidung.
Im Oktober ist mit der Fertigstellung der Sachverständigen-Gutachten zu rechnen. Es wurden zwei Psychiater - einer von der Staatsanwaltschaft und einer vom Haftrichter - sowie eine Psychologin beauftragt, den Geisteszustand von Alen R. zu beurteilen. Bisher geht man davon aus, dass er zurechnungsfähig ist, weshalb er auch in U-Haft sitzt. Erachten die Experten ihn als nicht zurechnungsfähig, müsse statt einer Anklage ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt gestellt werden, sagte Staatsanwalt Christian Kroschl.
Auch Erhebungen gegen Eltern
Anträge, den Prozess nach Wien zu verlegen, seien bisher nicht eingebracht worden. Rechtsmittelentscheidungen sollen aber am Oberlandesgericht Wien zu prüfen sein, da eine Richterin des Grazer Oberlandesgerichts unter den Verletzten ist. Laut Kroschl könnte im Fall der Zurechnungsfähigkeit noch heuer Anklage erhoben werden.
Parallel zu den Ermittlungen gegen den Amokfahrer laufen auch Erhebungen gegen seine Eltern. Sie sollen der Ehefrau des Verdächtigen unter anderem gedroht haben, ihrer Familie in Bosnien etwas anzutun.
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