Der wegen Nötigung und gefährlicher Drohung neunfach vorbestrafte Mann befindet sich seit 2003 in der Justizanstalt Garsten. Ein Gutachten in einem anderen laufenden Verfahren bescheinigt ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Er fühlt sich "rechtswidrig der Freiheit beraubt" und müsse im Gefängnis "Zwangsarbeit" leisten.
Briefe mit sexuell anzüglichem Inhalt verfasst
Schuld daran sei eine steirische Richterin, die ihn mit ihrem Urteil hinter Gitter gebracht habe. Deswegen schrieb er teils direkt an sie, teils an ihre Dienststelle fünf Briefe mit sexuell anzüglichem Inhalt. Unter anderem erklärte er, er kenne sie aus Swingerklubs und beschrieb ihre angeblichen sexuellen Vorlieben, die ihm sehr gefallen würden.
Das brachte ihm eine Anklage wegen beharrlicher Verfolgung ein. In der Verhandlung in Wels wollte er sofort ein Rechtsmittel dagegen einlegen, außerdem verlangte er eine "Gesetzesänderung". Das sei leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich, setzte ihm die Einzelrichterin auseinander, die in dem Prozess sehr einfühlsam auf ihn einging.
Er gestand, die Briefe geschrieben zu haben, bekannte sich aber dennoch nicht schuldig und verlangte einen Freispruch. Er habe aus einem inneren Drang gehandelt, außerdem werde er die Briefinhalte und ein Foto der von ihm ins Visier genommenen Richterin auch noch im Internet veröffentlichen, kündigte er an. Denn die Juristin habe sein Leben zerstört, deswegen wolle er auch ihres zerstören. Er verlange von ihr zwei Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, habe ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt und werde sich außerdem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden.
"Ich wünsche Ihnen den Tod oder den Rollstuhl"
Das Urteil mit drei Monaten Haft - die Höchststrafe wäre ein Jahr gewesen - nahm der Mann mit der Bemerkung "Ich sitze ja sowieso" an. Ihm droht noch ein weiterer Prozess wegen gefährlicher Drohung. Denn er soll die Richterin nicht nur beharrlich verfolgt, sondern auch noch erklärt haben: "Ich wünsche Ihnen den Tod oder den Rollstuhl." Auch in diesem Fall fühlt sich der Steirer unschuldig: Das sei doch keine "Drohung" gewesen, sondern nur ein "Wunsch".
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