Nach der überraschenden Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Frankens am 15. Jänner durch die Schweizer Nationalbank erlebten Tausende Häuslbauer ein finanzielles Erdbeben. Mit einem Schlag wurde die Kreditsumme um Zigtausende Euro für all jene teurer, die mittels einer "Stop-Loss-Order" (automatischer Verkauf durch die Bank, so der Kurs unter eine Schwelle, den Stopp-Kurs, fällt) zwangskonvertiert wurden.
"Dabei verschwiegen manche Geldinstitute, dass solche Order bei ruckartigen Kursverlusten trotz Limits kein geeignetes Instrument zur Absicherung von Kursrisiken sind", erklärt der Wiener Anwalt Robert Reich-Rohrwig. Verkauft wurde zum nächsten gebildeten Kurs - und der lag weit niedriger als das vereinbarte Limit. Resultat: ein einziges Finanzfiasko.
Schulden über Nacht um 400.000 Euro gestiegen
Auch in der Kanzlei von Rechtsanwalt Eric Breiteneder stapeln sich bereits mehr als 60 Fälle aus ganz Österreich. Bei einem Mandanten explodierte der Kredit gar um 400.000 Euro. "Meines Erachtens wurde der negative Effekt für viele Schuldner dadurch noch erhöht, dass einige Banken flächendeckend Stop-Loss-Limits empfohlen haben und somit noch eine Art Schneeballeffekt ausgelöst und das Risiko noch verstärkt haben könnten", so der Topjurist.
Reich-Rohrwig rät nun den Betroffenen: "Es können bei Mängeln in der Beratung Ansprüche gegenüber den Banken geltend gemacht werden." Und Breiteneder hält fest: "Es besteht vermutlich der Anspruch auf die Differenz zwischen Limit und dem realisierten Kurs."
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