In Graz sind am Donnerstagnachmittag nach einem Tag Verhandlung die Urteile in einem weiteren Dschihadisten-Prozess gegen zwei junge Syrer gefällt worden. Ein 16-Jähriger und sein drei Jahre älterer Bruder wurden zu je vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie vom Straflandesgericht mitgeteilt wurde. Der Prozess vor einem Jugendschöffengericht war der fünfte in einer ganzen Reihe von Verfahren gegen mutmaßliche Dschihadisten.
Das syrische Brüderpaar wurde Ende 2015 in einem südsteirischen Flüchtlingsheim verhaftet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ältere für die Ahrar al-Sham - eine islamistisch-salafistische Miliz - gekämpft hat. Der Jüngere war für den IS als Scharia-Polizist tätig.
Brüderpaar kam über die Balkanroute nach Österreich
Die Brüder waren im Sommer 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen und hatten eine Asylantrag gestellt. Knapp vor Weihnachten wurden die beiden dann in ihrer Unterkunft in Lebring verhaftet. Der Hinweis auf ihre Zugehörigkeit zu extremistischen Milizen in Syrien war aus Deutschland gekommen.
Der 19-Jährige hat laut Anklage in Syrien eine Waffenausbildung am Sturmgewehr Kalaschnikow und an einem schweren Maschinengewehrtyp bekommen und danach in den Ortschaften Manbij, Al-Bab nordöstlich von Aleppo und am Flugplatz Qeres gekämpft. Der Jüngere war an Pistolen und dem Kalaschnikow-Sturmgewehr ausgebildet und als "Schariapolizist" eingesetzt.
Die beiden hatten sich in den Einvernahmen geständig gezeigt, im Prozess hatte der jüngere sich dann als nicht schuldig bezeichnet. Ihnen wurde in dem Verfahren neben der Beteiligung an einer terroristischen Organisation auch versuchter Mord und schwere Nötigung vorgeworfen.
Bereits mit 14 Jahren dem IS angeschlossen
Der junge Bursche war der Anklageschrift zufolge bereits mit 14 Jahren zum IS gegangen - um sein Dorf vor den Truppen des syrischen Machthabers Bashar al-Assad zu schützen, wie er selbst angab. Er habe in dem Dorf u.a. darauf geachtet, dass die Menschen rechtzeitig zum Gebet gingen, die Geschäfte in dieser Zeit geschlossen und die Frauen verschleiert waren. Wenn sich jemand nicht an diese Regeln des IS gehalten habe, habe er die Menschen verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Ob er diese je wieder gesehen habe, wollte der Richter wissen: Nein, lautete die Antwort. Dass der IS eine Terrororganisation sei, das habe er erst später realisiert.
Der ältere Bruder zeigte sich zwar geständig, gab aber an, er habe in der in Nordsyrien sehr starken Ahrar al-Sham nicht gekämpft, sondern nur an der Front gekocht. Damit widersprach er aber seinen eigenen, gegenüber der Polizei gemachten Aussagen. Als er vom Richter darauf hingewiesen wurde, besprach er sich mit seinem Verteidiger. Dann sagte er, geschossen habe er schon, aber nicht gekämpft.
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