Um 6.45 Uhr klingelten der zuständige Richter und vier Gerichtsvollzieher an der Tür der Familie. "In der Wohnung waren weder Mutter noch Kind anwesend, der Vollzug konnte nicht durchgeführt werden", sagte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt. Jegliche Auskunftserteilung über den Verbleib der Mutter und des Kindes sei verweigert worden, schilderte der Sprecher.
Die ebenfalls anwesende Rechtsanwältin Astrid Wagner, die die Mutter in dem Obsorgeverfahren vertritt, kritisierte die Vorgangsweise der österreichischen Justiz. So verstoße diese "gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach das Wohl des Kindes an allererster Stelle zu stehen hat", sagte Wagner. Für sie ist das Urteil, dass die kleine Sofia ihrem Vater übergeben werden und mit ihm nach Italien soll, "rechtlich verfehlt, da Rechte der Kinder auch über bestehenden Gerichtsurteilen zu stehen haben".
Sechsjährige laut Gutachten schwer traumatisiert
Das Mädchen habe seinen Vater seit vier Jahren nicht gesehen, spreche kein Italienisch und würde aus seiner Familie herausgerissen werden, was laut einem kinderpsychologischen Gutachten zu einer schweren Traumatisierung führen würde (siehe auch Infobox). Obwohl der leibliche Vater alle rechtlichen Mittel ergriffen hatte, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen, habe er sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinne des Kindeswohles bemüht, berichtete Wagner. Auch habe er keine Alimente gezahlt.
Die Anwältin will nun "alle möglichen rechtlichen Schritte" unternehmen und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringen. Außerdem prüft sie eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich. Anfang Juli bat sie sogar Justizministerin Beatrix Karl in einem Brief um Hilfe. "Ich bekam keine Antwort vom Justizministerium, das ist unverständlich", so Wagner.
Erbitterter Streit um Sofia tobt seit vier Jahren
Der Hintergrund des Rechtsstreits: Doris P. war vor vier Jahren gemeinsam mit der sechs Jahre alten Sofia vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien zurück in ihre Heimat geflüchtet und hatte sich in Niederösterreich ein neues Leben aufgebaut. Seither tobte ein erbitterter Streit um das Mädchen.
Im Jahr 2012 stellte der OGH schließlich fest, dass die Sechsjährige ihrem Vater zu übergeben sei - als Termin wurde der 7. Juli festgelegt, wogegen die Anwältin der Mutter Rekurs einlegte. Dieser wurde abgewiesen und der erstgerichtlichen Entscheidung Recht gegeben, sagte der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt. "Da keine Übergabe stattgefunden hat, hat das Bezirksgericht Wiener Neustadt den Vollzug angeordnet", so Barwitzius.
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