Nach Haftentlassung

Kindesmörder in Innsbruck als Leihopa beschäftigt

Österreich
02.08.2010 09:20
Ein Innsbrucker, der 1999 wegen Kindesmordes zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, hat sich nach seiner frühzeitigen bedingten Entlassung als "Leihopa" angeboten. Eine Innsbruckerin nahm die Dienste für ihren neunjährigen Sohn auch an, obwohl sie und das Jugendamt über die Situation Bescheid wussten. Jetzt gibt es eine Anzeige wegen Vernachlässigung eines Unmündigen.

Die schaurige Vorgeschichte: Der äußerst intelligente Innsbrucker, damals auch in einer großen Jugendorganisation tätig, hatte zu einem zwölfjährigen Buben eine sehr enge Verbindung geknüpft. Als diese schließlich in die Brüche zu gehen drohte, flüchtete er mit dem Kind. Ein internationaler Haftbefehl wurde daraufhin erlassen.

Das furchtbare Ende dieser Geschichte: Der Bub wurde tot mit einem Kopfschuss aufgefunden, der Erwachsene behauptete, dass man gemeinsam Selbstmord begehen wollte. Bei ihm habe aber die Waffe versagt. Der Mann wurde wegen Mordes angeklagt und zu 13 Jahren Haft verurteilt. Begründet wurde die Verurteilung wegen Mordes damit, dass der Angeklagte seine sexuelle Beziehung zu dem Kind vertuschen wollte und den eigenen Selbstmordversuch nur vorgetäuscht hatte. Im Jahr 2007 wurde der Verurteilte bedingt vorzeitig entlassen.

Das Unfassbare: Anfang 2010 bot sich der Mann per Inserat als "Leihopa" an. Und fand prompt eine Mutter, die ihm ihren neunjährigen Buben anvertraute! Der "Leihopa" nahm sogar schulische Termine wahr.

Schule erstattete Anzeige
Erst eine Anzeige der Schule bei der Polizei ließ alles auffliegen. Die Lehrer hatten reagiert, weil der Bub im Unterricht auffällig geworden war. Vom Ergebnis der Erhebungen zeigten sich sogar abgebrühte Ermittler schwer schockiert. "Wir stellten fest, dass sowohl die Mutter als auch das Jugendamt über die Identität des 'Leihopas' genau Bescheid gewusst haben. Dennoch vertrauten sie ihm den Neunjährigen an."

Erst nach heftigen Interventionen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde der Bub in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Die Mutter wird wegen Vernachlässigen eines Unmündigen angezeigt, der "Leihopa" wegen Beihilfe dazu.

von Werner Kriess, Kronen Zeitung

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