Nach einem Jahr zeigt sich Klasnic jedenfalls froh über ihre damalige Zusage, auch wenn sie dereinst nicht gewusst habe, was auf sie zukommt. Inzwischen haben sich mehr als 800 Betroffene bei der achtköpfigen "Opferschutzanwaltschaft" gemeldet, 167 Entschädigungszahlungen wurden bisher geleistet.
Verschiedenste Experten im Gremium
In der ORF-"Pressestunde" kündigte Schönborn im März 2010 an, Klasnic als "Opferbeauftragte" der katholischen Kirche einzusetzen. Gleichzeitig betonte er, dass das Gremium rund um die steirische ÖVP-Politikerin unabhängig von der Kirche arbeiten werde. Dementsprechend bunt fiel die Besetzung aus: Als prominente "Anwälte" fungieren etwa die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Brigitte Bierlein, der Präsident der Opferhilfsorganisation "Weißer Ring", Udo Jesionek, der frühere Wiener Stadtschulratspräsident Kurt Scholz und der Publizist und frühere Vorsitzende der Plattform "Wir sind Kirche", Hubert Feichtlbauer.
Als erstes Ziel setzte sich Klasnic, staatliche und kirchliche Einrichtungen für Missbrauchsopfer zu vernetzen. Und auch mit den Opferorganisationen, die seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle aus dem Boden schossen, wollte sie zusammenarbeiten. Manche blieben auf Distanz und warfen der Kommission mangelnde Unabhängigkeit vor. In einem angestrebten Kirchenvolksbegehren fordert unter anderem die Plattform "Betroffene kirchlicher Gewalt" eine staatliche Kommission zur Aufklärung der Missbrauchsfälle.
Zahlungen an die Missbrauchsopfer
Trotz aller Kritik arbeitet die "Opferschutzanwaltschaft" weiter und beschließt im Monatsrhythmus Zahlungen an Opfer. Das Geld, das die Kirche dafür bereitstellt, stammt aus einer eigenen Opferschutzstiftung, die Mitte September ins Leben gerufen wurde und deren Vorsitzender der St. Pöltener Diözesanbischof Klaus Küng ist. Dabei werden Summen von 5.000 Euro bei leichten Fällen bis zu 25.000 Euro bei schweren bezahlt. Schönborn betonte immer wieder, dass das Geld nicht aus dem Kirchenbeitrag stamme, sondern aus anderen Mitteln.
Bis 31. Mai können sich Opfer kirchlichen Missbrauchs oder Gewalt noch direkt an die Klasnic-Kommission wenden, ab Juni übernehmen diese Aufgabe die mittlerweile unabhängigen Diözesanen Ombudsstellen. Die Entscheidung über die Entschädigungen selbst bleibt aber weiterhin bei der "Opferschutzanwaltschaft".
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