Weniger Sozialhilfe

Kurz: “Wer sich nicht integriert, wird bestraft”

Österreich
19.11.2015 12:37
Außenminister Sebastian Kurz hat am Donnerstag seinen 50-Punkte-Integrationsplan vorgelegt. Für die rund 50.000 Asylberechtigten, die im heurigen Jahr erwartet werden, sind die Vermittlung von Sprache, Werten sowie Möglichkeiten, auf dem österreichischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, das oberste Gebot und auch die Kernpunkte des Plans. Doch die Schutzsuchenden sind ebenfalls in der Pflicht: Wer nicht integrationswillig ist, hat mit Sanktionen zu rechnen - genauer: mit einer drastischen Kürzung der Mindestsicherung.

Für Kurz stehen Arbeitsmarkt, Sprache und Wertevermittlung an Flüchtlinge an oberster Stelle. Doch was passiert mit jenen Asylberechtigten, die sich nicht an die Vorgaben halten, sich nicht bereit zeigen, den Deutschkurs zu besuchen oder Werteschulungen zu absolvieren? Kurz lässt mit einem drastischen Schritt aufhorchen: So ist bei Integrationsverweigerung eine Bestrafung in Form von Kürzung der Sozialleistungen, genauer der Mindestsicherung - für Alleinerziehende sind das derzeit 827,82 Euro, für Paare 1241,74 Euro - vorgesehen.

"Mindestsicherung um maximal 50 Prozent kürzen"
"Die derzeitigen Regeln bei der Mindestsicherung sehen vor, dass sie maximal zu 50 Prozent gekürzt werden kann. In dieser Größenordnung halten wir es auch für sinnvoll, wenn es eine Weigerung gibt, die Sprache zu erlernen", so Kurz.

Der Vorschlag stammt aus der Feder von Migrationsforscher Heinz Faßmann, dem Vorsitzenden des Expertenrats. Man könne eine gewisse Gegenleistung von den Schutzsuchenden verlangen, so Faßmann. Die Kürzung der Mindestsicherung dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen "aus der Existenz herausfallen". Welche Stelle diese Kürzungen anordnen soll, müsse zunächst noch mit dem Koalitionspartner besprochen werden, so Kurz.

Sowohl der Außenminister als auch Faßmann gehen davon aus, dass der allergrößte Teil der Schutzsuchenden, die nach Österreich kommen, ohnehin integrationswillig ist.

Kurz' Integrationsplan im Überblick:

  • Anerkannte Asylwerber werden dazu verpflichtet, an Deutschkursen und Orientierungs- bzw. Wertekursen teilzunehmen. Bei Letzterem soll das Augenmerk vor allem auf die Gleichheit der Geschlechter und die Religionsneutralität gelegt werden. Auch Fragen des alltäglichen Umgangs sollen thematisiert werden. Dass für diese Kurse nur acht Stunden vorgesehen sind, hält Faßmann für etwas knapp bemessen. Es wäre sinnvoll, solche Fragen auch in die Deutschkurse zu integrieren.

  • Zum frühen Spracherwerb soll ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr dienen - für all jene, die es brauchen. Faßmann schlägt zudem vor, Sprachkurse für Mütter an die Kindergartenzeiten zu koppeln, um eine Teilnahme zu erleichtern.

  • Für Kinder, die noch über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, soll es verpflichtende Sommerkurse an Schulen geben. Um einem Mangel an Lehrpersonal entgegenzuwirken, sollen pensionierte Pädagogen für eine Mitwirkung gewonnen werden.

  • Der wohl heikelster Punkt beim Thema Schule: Für Schüler, die rassistisches und radikales Verhalten zeigen, soll es "pädagogische Interventionsmaßnahmen am Nachmittag" geben. Als Sanktionen werden etwa "Dienste für die Gemeinschaft" angedacht.

  • In puncto Arbeit wird in erster Linie für Erhebung der vorhandenen Qualifikationen geworben. Die übrigen Vorschläge breiten sich über die unterschiedlichsten Themenbereiche aus - beispielsweise will man psychologische Maßnahmen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen einbauen.

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