Einreiseverbot

Linz: Sextäter dürfte gar nicht in Österreich sein

Österreich
03.05.2016 07:19

Er soll bereits zahlreiche Straftaten verübt haben, überfiel zuletzt zwei Frauen in Linz und wollte sie vergewaltigen - und das, obwohl der Verdächtige, ein 35-jähriger Algerier, sich gar nicht in Österreich aufhalten dürfte. Gegen den Mann besteht ein mehrjähriges Einreiseverbot, trotzdem kann er derzeit nicht abgeschoben werden. Vielmehr muss er auf Steuerkosten vom Land versorgt werden, da er gegen seinen negativen Asylbescheid Berufung eingelegt hat.

Mit schwersten Gesichtsverletzungen war das vorerst letzte Opfer des Verdächtigen bewusstlos und halb nackt im Gebüsch neben der Bushaltestelle bei der Nibelungenbrücke in Linz entdeckt worden. Die 41-jährige Linzerin war Freitagfrüh nur durch massivste Gegenwehr - sie brach dem Angreifer das Nasenbein - einer Vergewaltigung entgangen. Inzwischen hat auch ein zweites Opfer, eine 58-jährige Linzerin, diesen verdächtigen Algerier als jenen Täter identifiziert, der sie am 27. November 2015 vor ihrer Wohnung in der Mozartstraße attackiert hatte - sie hatte den Angreifer ebenfalls abwehren können und entging so der Vergewaltigung.

"Einreiseverbot erst nach Ausreise gültig"
Der Verdächtige wurde im Spital verhaftet. Im Laufe des Dienstags soll über eine U-Haft entschieden werden. Inzwischen wurde bekannt, dass der Asylantrag des Algeriers bereits negativ beschieden worden war. Zudem soll er seit seiner illegalen Einreise vor gut zwei Jahren zahlreiche Diebstähle und Sachbeschädigungen sowie zwei Körperverletzungen verübt haben - die Linzer Staatsanwaltschaft konnte aber nur eine Verurteilung bestätigen. Letztlich wurde über den 35-jährigen Algerier ein mehrjähriges Einreiseverbot verhängt - dazu müsste er aber erst einmal ausreisen oder abgeschoben werden...

"Algerien will ihn nicht zurücknehmen"
"Bei jeder Rückführung muss vorher geprüft werden, was rechtlich und faktisch möglich ist - doch man stößt da immer wieder an Grenzen, wenn die Übernahme von einem Land nicht akzeptiert wird", erklärt dazu Karl Heinz Grundböck vom Innenministerium. Neben Marokko gehört auch Algerien zu jenen Staaten, die ihre geflüchteten Bürger nicht zurücknehmen wollen.

"Bleibt in der Grundversorgung"
Der Verdächtige, der nun wegen zwei Sex-Überfällen in Haft ist, muss daher weiterhin vom Land Oberösterreich versorgt werden. "Da er Berufung gegen den negativen Asylbescheid eingelegt hat, ist das ein laufendes Verfahren - und damit bleibt er in der Grundversorgung der Länder", erklärt Grundböck das Gesetz.

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