Meschars Anwalt Georg Zanger (im Bild re. neben seiner Mandantin) meint, in den Bilanzen unkorrekte Buchungen gefunden zu haben; damit hätten diese nicht vom Stiftungsprüfer testiert werden dürfen und seien somit auch nicht als Basis für ein Gutachten tauglich (Testat = Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über den korrekten Jahresabschluss, Anm.). Zanger kritisiert zudem, dass die Stiftung keine "ordnungsgemäßen Lageberichte" vorgelegt habe, dass Bankbelege fehlten bzw. dass Belege nicht ordnungsgemäß durchnummeriert worden seien.
Eine weitere Vorhaltung Zangers: Es gebe Berührungspunkte zwischen "Buchhalter, Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer" - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass diese "die gleiche Lizenznummer für das Softwareprogramm haben bzw. verwendeten".
Ungereimtheiten bei Heckenschnitt
In dem Schriftsatz an das Handelsgericht Wien bringt Zanger auch ihm verdächtige Details der Stiftungsbilanzen aufs Tapet, die der Gutachter übersehen haben soll - er stößt sich etwa an einer Rechnung für einen Heckenschnitt auf einem Grundstück Meschars, die seiner Ansicht nach zu hoch ausfiel: Es habe sich um eine einzige Hecke gehandelt, und er könne nicht nachvollziehen, warum für deren Stutzung zwei Arbeitstage nötig gewesen sein sollen. Laut Zanger soll der Handwerker von Martin Graf empfohlen worden sein bzw. für diesen tätig sein, weshalb er auch hier eine Ungereimtheit in den Raum stellt.
Der vom Gericht bestellte Gutachter erklärt in einer Antwort auf Zangers Kritikpunkte, dass "die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (...) nicht Gegenstand der Stellungnahme (also seinem Gutachten, Anm.)" gewesen sei. Zugleich betont er, dass die Buchhaltung der Stiftung es sehr wohl ermöglicht habe, die Belege sowie die Jahresabschlüsse nachvollziehbar zu machen. Auch die anderen Kritikpunkte werden zurückgewiesen. Auf den Heckenschnitt sei er im Zuge seiner Gutachtertätigkeit nicht gestoßen, heißt es.
Die Sache mit der Hecke weiß dafür Hannes Füreder, Anwalt des Stiftungsvorstands, zu erklären. Es habe sich um ein "verwahrlostes Grundstück" gehandelt, auf dem umfangreiche Gartenarbeiten nötig gewesen seien, sagte er. Und der Handwerker sei nie von Graf beschäftigt worden. Füreder betrachtet diesen Aspekt aber ohnehin als nicht wesentlich für das Verfahren vor dem Handelsgericht, in dem es lediglich um die Abberufung des Stiftungsvorstandes geht, etwaige Fragen wie die rechtmäßige Gründung der Stiftrung u.ä. aber keine Rolle spielen. Für ihn sind Zangers Vorwürfe haltlos: Der "unabhängige Gutachter" habe jedenfalls entsprechende Erträge und Liquidität der Stiftung nachweisen können und "jeden Beleg sofort gefunden". Insgesamt gebe es "aus meiner Sicht null" Anlass, den Stiftungsvorstand abzuberufen.
Fachliteratur, Büromaterial und ein Rasenmähertraktor
Während Zanger am Donnerstag mit den Details seines Antrags an die Öffentlichkeit ging, gab Meschar dem Ö1-"Mittagsjournal" ein Interview. Einmal mehr beklagt sie darin, dass das Stiftungsvermögen "immer weniger" werde, und ergänzt die zuvor von Zanger angesprochenen seltsamen Bilanzposten um weitere Beispiele. In der ersten Jahresbilanz seien etwa Kosten von insgesamt über 7.000 Euro für "Fachliteratur" und "Büromaterial" aufgeführt gewesen. Sie habe nach Rücksprache mit einer Richterin am Handelsgericht Graf darauf angesprochen. "Da hat sich der Buchhalter geirrt", sei dessen Antwort gewesen. "Dann habe ich eine zweite Abrechnung bekommen", und darin seien die Beträge dann für "Rechtsberatung und sonstige Beratung" ausgewiesen gewesen.
Schlecht beraten durch Graf in Sachen Landschaftspflege fühlt sich Meschar offenbar häufiger. So habe ihr der Dritte Nationalratspräsident einen Rasenmäher angeschafft, aber: "Ich brauche ihn nicht! Da steht er jetzt, der Traktor!" Auch den Heckenschnitt auf Stiftungskosten habe Graf vorgeschlagen.
Meschar wäre Stiftungsauflösung am liebsten
Generell bleibt Meschar dabei: Sie sei nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden, was genau die Errichtung einer Stiftung bedeutet. 75.000 Euro habe sie nur für die Errichtung bezahlen müssen - "ich habe mir gedacht, das gehört zum Stiftungsvermögen". Ihr Ziel sei es gewesen, durch die Stiftung "so lange ich leb', versorgt" zu sein. Doch das Vermögen werde "immer weniger", und "wenn nichts da ist, kann ich nichts kriegen".
"Früher war es so, wenn ich Geld gebraucht habe, es waren Zinsen da von meinen Anleihen, da hab ich etwas abgehoben", so Meschar weiter. Doch nach der Stiftungserrichtung habe sie "das erste halbe Jahr gar nichts gekriegt". Dann habe sie mit Graf, der im Übrigen ihr ausschließlicher Kontakt zum Vorstand gewesen sei, 5.000 Euro pro Jahr in zwei Tranchen vereinbart. Dies sei bis 2011 auch bezahlt worden, "dann ist das eingestellt worden". Sie habe mit Graf auch ab "Juni 2010 überhaupt keinen Kontakt" mehr gehabt. Meschar wäre es am liebsten, "wenn man die Stiftung auflösen könnte", meinte sie abschließend im Ö1-Interview. "Damit ich über mein Geld, über meine Liegenschaften verfügen kann." Denn sie habe gedacht, "ich habe ein Mitspracherecht, und wenn ich etwas brauch', krieg' ich's".
Anwalt Füreder hält ein Aus für die Stiftung hingegen für keine gute Idee. Allein aufgrund der steuerlichen Belastung wäre dies "ein Riesenschaden für die Stiftung", sagte er am Donnerstag. Meschars Rechtsvertreter habe zumindest bis jetzt nicht darlegen können, wie die Auflösung ohne einen solchen Schaden möglich wäre.
Seit Wochen Schlagabtausch um Gutachten
Bei dem Verfahren vor dem Handelsgericht findet seit August ein Schlagabtausch von Gutachten, Äußerungen und Stellungnahmen statt. Martin Graf hat mit dem Verfahren nur insofern zu tun, dass er ein Mitglied des Stiftungsvorstands war und folglich in den Unterlagen vorkommt. Grafs Anwalt Tassilo Wallentin wollte zuletzt den Verlauf des Verfahrens nicht kommentieren, da sein Mandant dem Stiftungsvorstand nicht mehr angehört. Es sei aber davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Wien im Zuge ihrer Ermittlungen gegen Graf die Akten berücksichtigen werde.
Seine Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand hatte den FPÖ-Politiker und Dritten Nationalratspräsidenten ja in die Bredouille gebracht, nachdem Stifterin Meschar schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Im Sommer war dann das vom Gericht beauftragte Gutachten des Stiftungsprüfers publik geworden, durch das sich der Dritte Nationalratspräsident wiederum von allen Vorwürfen entlastet sah. Das Gericht forderte aber vom Gutachter mehrere Ergänzungen zur Liquiditätslage der Stiftung sowie zu einzelnen Belegen an. Diese wurden am 10. August abgeliefert. In der Folge kamen dann jedoch jede Menge Nachfragen von Meschars Rechtsvertreter Zanger, zu denen wiederum Stellungnahmen des Prüfers eingeholt wurden.
Im Handelsgericht ging man am Donnerstagvormittag noch davon aus, dass über den Antrag von Stifterin Meschar auf Abberufung des Vorstands "noch im September" entschieden werden kann.
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