Ein 45-jähriger Mann, der seine Freundin wegen eines angeblich von ihr heimlich gefilmten Sex-Videos mit zwei Messerstichen in den Hals getötet haben soll, ist Montagmittag zu 20 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Nach einer knappen Stunde Beratung hatten die Geschworenen einstimmig mit 8:0 Stimmen den Schuldspruch gefällt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Paar - beide jahrelang drogenabhängig - hatte sich in einer Beratungsstelle für Suchtgiftabhängige kennengelernt. Immer wieder kam es zu Streitigkeiten, zuletzt wegen des Videos, das die 40-Jährige heimlich beim Analverkehr aufgenommen hatte. Als der 45-Jährige mitbekam, dass der Film im Freundeskreis kursierte, geriet der gebürtige Tunesier laut Staatsanwaltschaft "in Wut, nicht zuletzt deshalb, weil das Praktizieren von Anal-Sex unter Moslems verpönt ist und weil er von seinen Bekannten abschätzig behandelt wurde".
Halsvene mit Messer verletzt
Staatsanwalt Michael Schietz zufolge soll das Video entstanden sein, weil die Frau befürchtete, der um fünf Jahre ältere Mann könnte die Beziehung beenden. Der Beschuldigte erzählte, die 40-Jährige habe gedroht, das Video zu verbreiten, sollte sie ihn verlassen. In der Tatnacht habe sie "immer wieder davon gesprochen", so der 45-Jährige. Unter Einfluss von Tabletten habe er zunächst versucht, sich mit dem laut Anklage 15 Zentimeter langen Küchenmesser umzubringen, indem er sich in die Herzgegend stach.
Die 40-Jährige wollte ihm daraufhin das Messer entreißen, dabei sei es zu einem Gerangel und schlussendlich zu den tödlichen Stichen im Halsbereich der Frau gekommen. Laut Gutachten wurde der 40-Jährigen dabei die Drosselvene verletzt, die Frau verblutete noch im Stiegenhaus ihres Wohnhauses, wohin sie sich flüchten wollte.
Suchtgifthilfe-Psychiaterin blieb unentschuldigt fern
Der Sachverständige Karl Dantendorfer fand keine Hinweise auf einen Schuldausschließungsgrund aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung, obwohl sich aus mittlerweile vom Gericht beigeschafften Krankenunterlagen ergab, dass der Mann sieben Wochen vor der inkriminierten Bluttat im Krankenhaus Hietzing behandelt wurde, nachdem er in einer Apotheke ohnmächtig geworden war. Im Patientenbrief wird festgehalten, bei einer neurologischen Begutachtung habe sich neben einer Opiatabhängigkeit eine "affektive Störung" gezeigt. Deshalb wurde am ersten Verhandlungstag im Mai vertagt.
Daraufhin beantragte die Verteidigung - am ersten Verhandlungstag vertreten durch Philipp Wolm - die Zeugenbefragung einer Psychiaterin der Suchtgifthilfe, die den 45-Jährigen seit Jahren betreute. Die Medizinerin blieb trotz Zeugenladung dem Gericht unentschuldigt fern. Verteidiger Mathias Burger, der am Montag den Tunesier vertrat, hielt den Antrag aufrecht, die Vorsitzende des Schwurgerichts Nina Steindl lehnte dies jedoch ab. Für die Richterin reichten die Ausführungen des Gutachters Dantendorfer, der dem Angeklagten nach zwei Begutachtungen keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung bescheinigte.
Sechs teils einschlägige Vorstrafen
Obwohl sich der 45-Jährige des Öfteren über Stimmen in seinem Kopf beklagte, führte Dantendorfer das auf den jahrelangen Opiatmissbrauch des Suchtkranken zurück. "Bei Opiaten können akustische Halluzinationen auftreten", sagte der Gerichtspsychiater und hielt sein bisheriges Gutachten somit voll aufrecht.
Der Angeklagte, der das Urteil regungslos entgegennahm, erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Mildernd wurden von Richterin Steindl die psychische Beeinträchtigung gewertet, erschwerend waren die sechs teils einschlägigen Vorstrafen des 45-Jährigen. Ein Schuldausschließungsgrund war schlussendlich für das Gericht nicht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.