Zehn Monate bedingt

“Nazikeller”-Prozess: Burgenländer (58) verurteilt

Österreich
02.07.2015 18:56
In Eisenstadt hatte am Donnerstag die sogenannte "Nazikeller"-Affäre ein gerichtliches Nachspiel: Der Besitzer des mit Hakenkreuzfahnen, Wehrmachtsuniformen und allerlei anderen NS-Devotionalien bestückten Kellers im Bezirk Mattersburg, der in einem Film des Regisseurs Ulrich Seidl zu sehen war, wurde wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seidl hatte für seinen Dokumentarfilm "Im Keller" in der Zeit von April bis Juli 2009 an sechs Tagen in dem Keller in Marz gedreht. Im Streifen war schließlich auch der 58-jährige Burgenländer zu sehen, wie er mit vier Freunden in dem Keller saß und man sich zuprostete. Auch gegen die Bekannten war ermittelt worden, die Verfahren wurden jedoch eingestellt.

Dem 58-Jährigen warf Staatsanwalt Heinz Prinke vor, in doppelter Hinsicht gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes verstoßen zu haben: einerseits, indem er den mit Nazi-Abzeichen und Hitler-Bildern dekorierten Keller im Film einer breiten Öffentlichkeit zur Schau gestellt habe, andererseits dadurch, dass er das Lied des NSDAP-Mitglieds Hans Baumann, "Es zittern die morschen Knochen", mit seinem Blasinstrument gespielt habe. Vor einem Hitler-Porträt habe der Angeklagte gemeint, das sei "das schönste Hochzeitsgeschenk in meinem Leben".

"Nicht eine der besten Ideen"
Verteidiger Werner Tomanek erklärte, sein Mandant bekenne sich nicht schuldig. Dass es "nicht eine der besten Ideen" des Angeklagten gewesen sei, an dem Film mitzuwirken, das stehe außer Streit. Der 58-Jährige sei "ein Sammler aus Leidenschaft" und habe zu Hause vieles aufbewahrt. Der Besitz der Gegenstände, die er im Keller hatte, sei allein nicht strafbar, argumentierte Tomanek. Nur zeigen und propagieren dürfe man das nicht.

"Man hat schon den Eindruck, dass das, was Sie hier sagen, von Ihnen kommt, weil das Ihre Auffassung ist", hielt ihm die Vorsitzende Karin Lückl seine Aussagen im Film vor. "Das stimmt nicht, dass das meine Auffassung ist. Ich bin nur ein Sammler", rechtfertigte sich der Angeklagte. Er sei eben an Geschichte interessiert.

Die Fragen des Senats an den Angeklagten und die Zeugen konzentrierten sich vor allem darauf, unter welchen Umständen es zu den Szenen gekommen war, die schließlich im Film gezeigt wurden. Teilnehmer des "geselligen Beisammenseins" sagten aus, Seidl habe ihnen nicht wörtlich gesagt, was sie reden sollten. Der Regisseur habe aber beispielsweise Anweisungen gegeben, wo man sitzen sollte.

58-Jähriger äußerte bei Dreh Bedenken
Der 58-Jährige sagte dem Gericht, dass er Bedenken geäußert habe, ob alles rechtens sei. Seidl habe deshalb Rechtsberatung eingeholt. Der Regisseur habe auch angedeutet, dass der Film "scheitern" könne und womöglich gar nicht gezeigt werde. Das bestritt der Filmemacher nachdrücklich: Jeder Film habe seine Verträge und müsse fertig werden: "Ich hafte dafür." Ein Dreh sei genau geplant, erklärte der Regisseur: Im Film passiere, was "der Wahrheit entsprechend" sei für den jeweiligen Protagonisten: "Wo er sich hinbewegt, das ist von mir gekommen, der Text nicht."

Warum letztlich der Angeklagte das Lied "Es zittern die morschen Knochen" gespielt habe, konnte niemand mehr sagen. Es seien einige Stücke zur Auswahl gestanden, schilderte er. Welche, war nicht mehr zu eruieren. Tomanek konfrontierte Seidl mit der Information, dass auch er als Beschuldigter geführt, das Verfahren aber eingestellt worden sei. Er habe davon nichts gewusst, so Seidl. Auf die Frage, ob er den Eindruck gehabt habe, dass sich der Angeklagte im nationalsozialistischen Sinn betätigen wollte, sagte der Filmemacher: "Da ist er weit davon entfernt."

Zeugen schilderten, dass bei dem Dreh auch Wein getrunken worden sei. Der Angeklagte habe jedoch gewusst, was er sage, so ein Kameramann. Als "immer ziemlich normal und irrsinnig nett" beschrieb ein Tontechniker den Gastgeber.

"Kann aufhängen, was ich will"
Tomanek ersuchte in seinem Schlussplädoyer um einen Freispruch: Sein Mandant habe "nichts gemacht, was strafrechtlich relevant ist", so der Anwalt des 58-Jährigen. "Der Besitz solcher Dinge ist straflos. Ich kann in meinen eigenen vier Wänden aufhängen, was ich will."

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