Jetzt kommt es auf die Behörden an: Der afghanische Sex-Täter (29) vom Linzer Parkbad könnte einen negativen Asylbescheid ausfassen, weil er sich neben Kindern selbst befriedigt hatte. Die Ermittlungen laufen, ein Prozess droht. Das hängt auch mit der Schwere der Tat und den langen Asylverfahren zusammen.
Die Sachlage ist sehr kompliziert: In den vergangenen zehn Jahren wurde das österreichische Asylrecht insgesamt 70-mal novelliert. Mit dem neuen Asyl auf Zeit kam am Dienstag noch eine weitere Regelung hinzu. Fix ist jedenfalls, dass Asylwerber, die sich in Österreich etwas zuschulden kommen lassen, durchaus mit Konsequenzen zu rechnen haben. Das betrifft auch jenen jungen Afghanen, der im Linzer Parkbad als Sittenstrolch auffiel.
Sein Asylverfahren kann jetzt vorgezogen und beendet werden, wie Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium erklärt: "Wenn jemand strafrechtlich auffällig wird, wollen wir schnell zu einer Entscheidung kommen und rasch Klarheit haben." Das bedeute aber nicht, dass der Asylbescheid negativ ausfallen muss.
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