Fall Julia Kührer

OLG setzt Haftstrafe auf 20 Jahre herab

Österreich
07.03.2014 12:47
Das Oberlandesgericht Wien hat die Strafe gegen den im Fall Kührer am 24. September 2013 am Landesgericht Korneuburg zu lebenslanger Haft verurteilten Michael K. auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Senat habe der Berufung somit Folge gegeben, teilte Rechtsanwalt Farid Rifaat mit.

Das OLG Wien sei im Wesentlichen der Argumentation gefolgt, "dass die vom Erstgericht vorgenommene Gewichtung der Strafzumessungsgründe falsch war", so der Verteidiger des verurteilten 51 Jahre alten Wieners. 

"Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes ist dem Angeklagten entgegen der Meinung des Erstgerichtes sehr wohl der Milderungsgrund des bisher ordentlichen Wohlverhaltens zuzubilligen." Das seinem Mandanten vom Landesgericht Korneuburg vorgeworfene "sexualisierte Verhalten gegenüber Frauen und die mangelnde Empathie und Respekt an Mitmenschen" sei vom OLG "anders beurteilt" worden, so Rifaat.

Anwalt strebt Wiederaufnahme des Verfahrens an
Der Oberste Gerichtshof, kurz OGH, hatte am 28. Jänner die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Korneuburger Geschworenengerichtes zurückgewiesen. "Unabhängig vom nunmehr formell abgeschlossenen Strafverfahren laufen die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Hochtouren", so Rifaat am Freitag.

Er beschäftige zwei Detektivinstitute, "die die Ermittlungen durchführen, die seinerzeit unterblieben sind", sagte Rifaat Anfang Februar zum ORF NÖ. Das Ergebnis, so hoffe er, werde eine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens sein. 

Der Anwalt ortet "Denkfehler" in dem Verfahren, die es aufzuklären gelte. Detektive einzusetzen bezeichnete Rifaat als "nicht alltäglich", aber es sei "rechtsstaatlich zulässig, jeder darf Ermittlungen vornehmen". Im Fall Kührer gebe es sehr viele aufklärungsbedürftige Fragen, die im Verfahren überhaupt nicht angesprochen und auch nicht geklärt worden seien. "Und das werden wir noch aufklären."

Anklage stützte sich auf Indizien und Gutachten
Auch übte der Anwalt Kritik an den polizeilichen Ermittlungen - und zwar diesbezüglich, dass zunächst andere Hauptverdächtige im Visier gewesen seien. Erst mit dem Auffinden der sterblichen Überreste Julias in einem Erdkeller auf dem Grundstück von Michael K. habe sich der Verdacht auf seinen Mandanten verlagert.

Auf dem Grundstück des 51-jährigen Michael K. war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt. Am 24. September des Vorjahres wurde der Angeklagte des Mordes schuldig gesprochen.

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