Das Patentamt hatte vor knapp einem Jahr auf Antrag eines Backaldrin-Mitbewerbers festgestellt, dass der "Kornspitz" im Laufe der Jahre zu einer allgemeinen Gattungsbezeichnung für Weckerl dieser Art geworden sei. Die Firma meldete Berufung an.
Der Oberste Senat entschied nun, dass es sich doch nicht um eine gebräuchliche Bezeichnung für gewisse Backwaren handle, und schloss eine Löschung der Marke aus. Der Instanzenzug ist damit ausgeschöpft.
"Potenziellen Nachahmern" sei eine Abfuhr erteilt worden, so Backaldrin-Eigentümer Peter Augendopler. "Auch weiterhin darf sich nur Gebäck, das die Backrohstoffe von backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH enthält, Kornspitz nennen", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
In 80 Ländern tätig
Das 1964 gegründete Unternehmen stellt mehr als 400 Backmittel sowie Backvormischungen für Brot, Gebäck und Backwaren her. Im Familienbetrieb sind mehr als 580 Mitarbeiter beschäftigt. Weltweit ist Backaldrin in mehr als 80 Ländern tätig. Niederlassungen gibt es unter anderem in den USA, Russland und Jordanien.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.