Die nun verhandelten Fälle wurden im September 2011 bzw. im August 2013 verübt. Die Opfer hatten eine Nacht in der Diskothek U4 durchgetanzt. Die zum Tatzeitraum 18 Jahre alten Mädchen hatten sich dann zu dem nahe gelegenen Taxistandplatz begeben, um sich heimbringen zu lassen.
Der Taxler - ein 59 Jahre alter Familienvater - nutzte den Umstand, dass die jungen Frauen stark alkoholisiert waren, auf schamlose Weise aus. Im Fahrzeug kam es zu geschlechtlichen Handlungen, denen die Teenager nichts entgegensetzen konnten, weil sie infolge ihres Zustands nicht mehr in der Lage waren, den Mann abzuwehren.
Weiteres Opfer erkennt Peiniger bei Prozess wieder
Das dritte Opfer, das sich nun gemeldet hat, musste dasselbe Martyrium durchmachen. Laut Anzeige passierte der Vorfall im Jahr 2007. Die damals ebenfalls 18-Jährige stieg wie die beiden anderen Frauen nach einer Geburtstagsparty im U4 in das Taxi vor der Tür, um sich nach Hause bringen zu lassen. Auf der Fahrt fiel der Taxler über sie her, die Frau konnte sich aufgrund ihrer starken Alkoholisierung nicht wehren, berichtete die 25-Jährige in ihrer Einvernahme.
Eine Freundin der Frau hatte ihr berichtet, dass gegen einen Taxilenker wegen sexuellen Missbrauchs gerichtlich verhandelt wird und sie darauf aufmerksam gemacht, weil ihr Ähnliches passiert war. Daraufhin setzte sich das damalige Opfer im Mai als Zuschauerin in die Verhandlung und erkannte dort in dem Angeklagten ihren früheren Peiniger eindeutig wieder. Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, wurde in dem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
"Es gibt keine Beweise"
Der Angeklagte bekannte sich im gesamten Verhandlungsverlauf "nicht schuldig". "Da können Sie mich gleich mit jeder Vergewaltigung, die in Wien passiert, belasten", sagte er in seinem Schlusswort: "Es gibt keine Beweise!" Den zeitlich weiter zurückliegenden Übergriff stellte er gänzlich in Abrede, jenen aus dem Sommer 2013 konnte er insofern nicht leugnen, als er von einem DNA-Gutachten belastet wurde. Zu diesem Faktum erklärte der 59-Jährige, die 18-Jährige habe mit ihm einvernehmlichen Sex gehabt.
Diese junge Frau hatte wenige Stunden nach der Taxifahrt Anzeige erstattet. Da an ihrer Kleidung Spuren sichergestellt werden konnten, wurde eine DNA-Probe genommen und diese analysiert. Prompt ergab der Abgleich mit der Datenbank einen Treffer, weil der Angeklagte infolge einer - wenn auch nicht aus einem Sexualdelikt herrührenden - Vorstrafe bereits registriert war.
Daraufhin meldete sich die zweite Frau, die der Polizei von einem beinahe gleich gelagerten Erlebnis mit dem 59-Jährigen berichtete. Obwohl in ihrem Fall das Geschehen mittlerweile über zweieinhalb Jahre zurückliegt, leidet sie an derart gravierenden Folgen, dass diese einem Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
18.400 Euro Schmerzensgeld
Der Täter nahm schließlich in Absprache mit seinem Verteidiger Peter Philipp das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher ist das Urteil - sechs Jahre Haft - noch nicht rechtskräftig. Außerdem muss der 59-Jährige den beiden Opfern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 18.400 Euro zahlen.
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